Bremen

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Zusammenarbeit bei Überwachungs- und Untersuchungsaufgaben im Verbraucherschutz- und Tiergesundheitsbereich

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Quellenkennung: 70377. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:27.12.2004 Inkrafttreten28.12.2004 Fundstelle Brem.GBl. 2004, S. 618 Gliederungsnummer:7830-a-1 Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Zusammenarbeit bei Überwachungs- und Untersuchungsaufgaben im Verbraucherschutz- und Tiergesundheitsbereich vom 14. Dezember 2004 (Brem.GBl. 2004, S. 618)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:27.12.2004 Inkrafttreten28.12.2004 Fundstelle Brem.GBl. 2004, S. 618 Gliederungsnummer:7830-a-1 Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Zusammenarbeit bei Überwachungs- und Untersuchungsaufgaben im Verbraucherschutz- und Tiergesundheitsbereich vom 14. Dezember 2004 (Brem.GBl. 2004, S. 618)" juris-Abkürzung: VerbrSchZusNDStVtrG BR Ausfertigungsdatum: 14.12.2004 Gültig ab: 28.12.2004 Dokumenttyp: Zustimmungsgesetz Quelle: Fundstelle: Brem.GBl. 2004, 618 Gliederungs-Nr: 7830-a-1 Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Zusammenarbeit bei Überwachungs- und Untersuchungsaufgaben im Verbraucherschutz- und Tiergesundheitsbereich Vom 14. Dezember 2004 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Einzelansicht Seitenanfang Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Einzelansicht Seitenanfang Artikel 1 Dem am 2. September 2004 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Zusammenarbeit bei Überwachungs- und Untersuchungsaufgaben im Verbraucherschutz und Tiergesundheitsbereich wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. Einzelansicht Seitenanfang Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel VIII in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu machen. Bremen, den 14. Dezember 2004 Der Senat Einzelansicht Seitenanfang

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.