Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des Staatsvertrages zur Versorgungslastenenteilung bei länderübergreifenden Dienstherrenwechseln

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 09.02.2010 Fassung Gültig ab 31.01.2011 Gültig bis 31.01.2011

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 09.02.2010 Fassung Gültig ab 31.01.2011 Gültig bis 31.01.2011 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom 9. Februar 2010 Der Landtag hat in seiner Sitzung am 4. Februar 2010 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Staatsvertrage zur Versorgungslastenenteilung bei länderübergreifenden Dienstherrenwechseln zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht. Der Tag des Inkrafttretens des Staatsvertrages wird gemäß § 17 des Staatsvertrages gesondert bekannt gemacht. Der Stellvertreter des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.