Bremen

Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Religionswissenschaft/Religionspädagogik“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen

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Quellenkennung: 85076. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:23.01.2009 Inkrafttreten01.10.2008 Fundstelle Brem.ABl. 2009, S. 180 Zitiervorschlag: "Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Religionswissenschaft/Religionspädagogik“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen vom 30. Oktober 2008 (Brem.ABl. 2009, S. 180)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:23.01.2009 Inkrafttreten01.10.2008 Fundstelle Brem.ABl. 2009, S. 180 Zitiervorschlag: "Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Religionswissenschaft/Religionspädagogik“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen vom 30. Oktober 2008 (Brem.ABl. 2009, S. 180)" juris-Abkürzung: Rel/PädGymLAMAfAnl BR Ausfertigungsdatum: 30.10.2008 Gültig ab: 01.10.2008 Dokumenttyp: ohne Qualifikation Quelle: Fundstelle: Brem.ABl. 2009, 180 Gliederungs-Nr: - Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Religionswissenschaft/Religionspädagogik“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen Vom 30. Oktober 2008 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Einzelansicht Seitenanfang § 1 Studienumfang und Regelstudienzeit Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen sind insgesamt 120 Leistungspunkte (Creditpoints = CP) nach dem European Credit Transfer System zu erwerben. Einzelansicht Seitenanfang § 2 Studienaufbau Die zu erbringenden Prüfungsleistungen sind in den Tabellen 1 und 2 dargestellt. Einzelansicht Seitenanfang § 3 Studienverlauf Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. Einzelansicht Seitenanfang § 4 Prüfungsvorleistungen Entfällt. Es sind keine Prüfungsvorleistungen vorgesehen. Einzelansicht Seitenanfang § 5 Prüfungen (1) Prüfungen können in einer oder mehreren der folgenden Formen erbracht werden: 1. mündliche Prüfung von ca. 15 Minuten Dauer, bei Gruppenprüfungen analog, 2. Klausur von mind. 60 und max. 180 Minuten Dauer, 3. Referat mit Präsentation (in schriftlicher Form: Handout, Folien), 4. mündlicher Vortrag mit anschließender schriftlicher Ausarbeitung im Umfang von ca. 10 Seiten, 5. Hausarbeit, Projektarbeit oder Studienarbeit im Umfang von ca. 15 Seiten (ohne Anlagen), 6. empirische Studie, 7. Praktikumbericht im Umfang con ca. 15 Seiten (ohne Anlagen), 8. Kolloquium zur Masterarbeit von 30 bis 40 Minuten Dauer. (2) Prüfungen nach Absatz 1 Ziffer 1 können auch als Gruppenprüfung mit bis zu 3 Teilnehmenden erbracht werden. (3) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. (4) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. Einzelansicht Seitenanfang § 6 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen Entfällt. Es sind keine abweichenden Regelungen von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. Einzelansicht Seitenanfang § 7 Prüfungsanforderungen der Masterprüfung Die Prüfungsanforderungen sind in den Tabellen 1 und 2 aufgeführt. Einzelansicht Seitenanfang § 8 Masterarbeit und Kolloquium Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. Genehmigt, Bremen, den 11. November 2008 Der Rektor der Universität Bremen Einzelansicht Seitenanfang [Anlage] Tabelle 1 (Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage) M. Ed.: Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das Studienfach Religionswissenschaft Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan1, wenn Religionswissenschaft Fach B gemäß MPO § 2 Abs. 2 ist.   Modulbezeichnung P/ WP CP Dazugehörige Lehrveranstaltungen MP/ TP CP Prüfungsform 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. M 6 Religiöse Gegenwartskultur P 9 Einführung in die Theorie und Methodik der Erforschung religiöser Gegenwartskultur MP   Alternativ: Mündl. P/ Klausur/ Hausarbeit 2 S       Lehrforschungsseminar zur Religiösen Gegenwartskultur     2 S     M 7 Bildung und Religion P 6 Kulturelle Bildung MP   Alternativ: Mündl. P / Klausur / Hausarbeit   2 S     Religion und Gedächtnis     2 S     M 10 Theologien der jüdisch christlichen Tradition P 9 Theologien und Geschichte MP   Alternativ: Mündl. P / Klausur / Hausarbeit     2 V   Rel. in christl. Sozialisation     2 S M 11 Religion in der Sozialisation P 6 Theorien zur rel. Entwicklung MP   Alternativ: Mündl. P / Klausur / Hausarbeit     2 S   Religion und Lebensgeschichte 2 S M 13 FD 1 Rel.-Unterricht konzipieren P 6 Religionsdidaktik MP   Alternativ: Mündl. P / Klausur/ Hausarbeit 2 S       Religion in der Schule   2 S M 14 FD 2 Fachdidaktisches Praxismodul P 9 RU analysieren MP   Alternativ: Mündl. P / Klausur / Hausarbeit 2 S       Begleit-/Auswertungs-Seminar   2 S M 16 FD 4 Fachdid. Projekt P 13 Fachdidaktische Projektveranstaltungen MP   Hausarbeit     4 S 4 S M 17 Abschlussmodul mit integriertem Forschungspraktikum FD 5 WP 21 FD 5: Schulbezogenes Forschungspraktikum MP   Masterarbeit       4 S Kolloquium / Masterarbeit   X Erläuterung: Lehrveranstaltungsformen: V = Vorlesung, S = Seminar, Ü = Übung P/WP: Pflicht/Wahlpflicht; MP/TP: Modulprüfung/Teilmodulprüfung Tabelle 2 (Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage) M. Ed.: Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das Studienfach Religionswissenschaft Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan, wenn Religionswissenschaft Fach A gemäß MPO § 2 Abs. 2 ist.   Modulbezeichnung P/ WP CP Dazugehörige Lehrveranstaltungen MP/ TP CP Prüfungs- vorleistung Prüfungsform 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. M 16 FD 4 Fachdidaktisches Projekt P 13 Fachdidaktische Projektveranstaltungen MP 13 Nein Unterrichtsentw. als Hausarbeit 4 S 4 S     Abschlussmodul mit integriertem Forschungspraktikum WP 21 FD 5 Forschungspraktikum MP 6 Nein Masterarbeit     4 S   Kolloquium / Masterarbeit 15       2 S Insgesamt erforderliche CP: wenn Forschungspraktikum und Masterarbeit im Fach Religion erbracht werden: 34 CP   wenn Forschungspraktikum und Masterarbeit im zweiten Fach erbracht werden: 13 CP   Fußnoten 1 Der Musterstudienplan stellt für die Studierenden eine Empfehlung für den sachgerechten Ablauf des Studiums dar. Einzelansicht Seitenanfang

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.