Brandenburg

Gesetz zur Auflösung des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen

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Quellenkennung: gesetze/aufllaoffvermoe_2016. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Gesetz zur Auflösung des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen vom 25. Januar 2016 (GVBl.I/16, [Nr. 5])

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Gesetz zur Auflösung des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen vom 25. Januar 2016 (GVBl.I/16, [Nr. 5]) § 1 Auflösung Das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen wird aufgelöst. Einzelnorm

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