Brandenburg

Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 7. Februar 2011 zur Änderung des Staatsvertrages über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: de/gesetze-212573. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 7. Februar 2011 zur Änderung des Staatsvertrages über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg vom 12. Juli 2011 (GVBl.I/11, [Nr. 18], S., Bek. Inkrafttreten GVBl.I/11, [Nr. 22])

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Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 7. Februar 2011 zur Änderung des Staatsvertrages über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg vom 12. Juli 2011 (GVBl.I/11, [Nr. 18], S., Bek. Inkrafttreten GVBl.I/11, [Nr. 22]) (1) Dem am 7. Februar 2011 unterzeichneten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg wird zugestimmt. (2) Der Staatsvertrag wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht. zum Staatsvertrag

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.