Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des Inkrafttretens der Vereinbarung über die Zuordnung des Vermögens des Paderborner Studienfonds zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Erzbistum Paderborn vom 6. Mai 2022

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 27.07.2022 Fassung Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Bekanntmachung des Inkrafttretens der Vereinbarung über die Zuordnung des Vermögens des Paderborner Studienfonds zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Erzbistum Paderborn vom 6. Mai 2022     Nachdem der abschließende Notenwechsel zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Heiligen Stuhl am 10. Mai 2022 erfolgt ist, ist die Vereinbarung über die Zuordnung des Vermögens des Paderborner Studienfonds zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Erzbistum Paderborn gemäß § 8 Abs. 1 der Vereinbarung am 11. Mai 2022 in Kraft getreten. Ihr Wortlaut wird nachfolgend wiedergegeben.     Düsseldorf, 27. Juli 2022     Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.