Bremen

Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten in Bremen

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Quellenkennung: 69746. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:06.04.1964 Inkrafttreten25.03.1964 Fundstelle Brem.GBl. 1964, S. 41 Gliederungsnummer:222-a-5 Zitiervorschlag: "Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten in Bremen vom 24. März 1964 (Brem.GBl. 1964, S. 41)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:06.04.1964 Inkrafttreten25.03.1964 Fundstelle Brem.GBl. 1964, S. 41 Gliederungsnummer:222-a-5 Zitiervorschlag: "Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten in Bremen vom 24. März 1964 (Brem.GBl. 1964, S. 41)" juris-Abkürzung: Sieben-T-AKöRVerlG BR Ausfertigungsdatum: 24.03.1964 Gültig ab: 25.03.1964 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: Brem.GBl. 1964, 41 Gliederungs-Nr: 222-a-5 Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten in Bremen Vom 24. März 1964 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Einzelansicht Seitenanfang Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Einzelansicht Seitenanfang § 1 Der Gemeinschaft der Siebenten-Tags-Adventisten in Bremen wird die Rechtsstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen. Einzelansicht Seitenanfang § 2 Änderungen der Verfassung sind dem Senat mitzuteilen. Ihm ist auf Verlangen auch über andere wesentliche Verhältnisse der Religionsgesellschaft in Bremen, insbesondere über die Zahl der Gemeinden und Mitglieder, über die Zusammensetzung der Verwaltungsorgane der Religionsgesellschaft und ihrer Gemeinden und über die Vermögensverhältnisse Auskunft zu geben. Bremen, den 24. März 1964. Der Senat Einzelansicht Seitenanfang

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.