Bremen

Entgeltordnung für das Patent- und Normen-Zentrum an der Hochschule Bremen

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 79550. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:16.10.1998 Inkrafttreten01.11.1998 Fundstelle Brem.ABl. 1998, S. 621 Gliederungsnummer:221-q-1 Zitiervorschlag: "Entgeltordnung für das Patent- und Normen-Zentrum an der Hochschule Bremen vom 2. Oktober 1998 (Brem.ABl. 1998, S. 621)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:16.10.1998 Inkrafttreten01.11.1998 Fundstelle Brem.ABl. 1998, S. 621 Gliederungsnummer:221-q-1 Zitiervorschlag: "Entgeltordnung für das Patent- und Normen-Zentrum an der Hochschule Bremen vom 2. Oktober 1998 (Brem.ABl. 1998, S. 621)" juris-Abkürzung: HSchulPatEgO BR Ausfertigungsdatum: 02.10.1998 Gültig ab: 01.11.1998 Dokumenttyp: ohne Qualifikation Quelle: Fundstelle: Brem.ABl. 1998, 621 Gliederungs-Nr: 221-q-1 Entgeltordnung für das Patent- und Normen-Zentrum an der Hochschule Bremen Vom 2. Oktober 1998 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Einzelansicht Seitenanfang Aufgrund des § 109 Abs. 4 und Abs. 5 Satz 2 Bremisches Hochschulgesetz (BremHG) in der Neufassung der Bekanntmachung vom 20. Dezember 1988 (Brem.GBl. S. 25), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Bremischen Hochschulgesetzes vom 3. Februar 1998 (Brem.GBl. S. 25) erläßt der Senator für Bildung, Wissenschaft, Kunst und Sport folgende Entgeltordnung: 1. Einsicht und Recherche im Archiv   1.1 Benutzerentgelt zur Einsicht und Recherche im Archiv der gewerblichen Schutzrechte des Patent- und Normenzentrums; die Entrichtung des Benutzerentgeltes berechtigt zur eintägigen Nutzung der Patent-Recherchemedien auf CD-Rom; Mikrofilm, Mikrofiche und Papier DM  50,-  1.2 Benutzerentgelt zur Einsichtnahme in gedruckte Verzeichnisse DM  25,-  1.3 Ermäßigtes Benutzerentgelt gemäß 1.1 oder 1.2 (Studenten auswärtiger Hochschulen, Schüler, Arbeitslose, Rentner und Schwerbehinderte für die nichtgewerbliche Nutzung) DM  20,-  1.4 Mitglieder der Bremischen Hochschulen und Universität kostenlos 1.5 Das PNZ schließt Kooperationsverträge mit Nutzern zur Vereinbarung der Nutzung von Dienstleistungen. Hierbei werden Entgelte vertraglich vereinbart.   1.6 Einsichtnahme in das DIN-Normenarchiv kostenlos 2. Recherchen und Bearbeitung im Auftrag   2.1 Grundentgelt   2.2 Recherche-Bearbeitung; inhaltliche Mitarbeit bei der Einsicht und Recherche im Archiv nach 1.1, 1.2, 1.3, 1.6; schriftliche Bearbeitung sonstiger Aufträge je angefangener Viertelstunde DM  35,-  2.3 Datenbankentgelt nach Umfang und Dauer (maßgeblich sind die jeweils gültigen Preislisten der Datenbankanbieter zzgl. 10 % Aufschlag für Datennetzkosten) mindestens je Auftrag DM  15,-  2.4 Überwachungsrecherchen: Die Entgelte werden vertraglich geregelt.   3. Rechtsstandsauskünfte   3.1 Rollenauskunft (Schutzrechtslage gemäß DPA oder EPA Patentregister)   3.1.1 ohne Benutzerkarte nach 1. DM  20,-  3.1.2 mit Benutzerkarte nach 1. DM  15,-  3.1.3 jede weitere Rollenauskunft DM  10,-  3.1.4 Mitglieder der Bremischen Hochschulen und Universität DM   5,-  3.1.4 Rechtstandsauskunft bei ausländischen Patentämtern DM 150,-  4. Kopien und Schriftenverkauf   4.1 Gewerbliche Schutzrechte   4.1.1 Kopie je bedruckter Seite DE-, EP-, WO-Schriften DM   1,-  4.1.2 Kopie je bedruckter Seite ausländischer Schriften DM   1,50 4.1.3 Kopie je bedruckter Seite für Studenten der bremischen Hochschulen (mindest. Bestellkosten) DM   0,50 4.1.4 Auftragsabwicklung für Schriftenbestellung Patentinformation, je Auftrag; Vorlage einzelner Publikationen (entfällt für Mitglieder der bremischen Hochschulen) DM  10,-  4.2. DIN-Normen   4.2.1 DIN-Normen-Verkauf: Es gelten die aktuellen Preislisten des Beuth-Verlages, zzgl. Bestell- und Versandkosten   4.2.2 Kopien von DIN-Normen (nur für Studenten der Bremischen Hochschulen gestattet), je Seite DM   0,30 4.3 Literaturbeschaffung je Auszug zzgl. Versand und ggf. Kopierkosten) DM  36,-  5. Versand   5.1 Porto und Verpackung bei Postversand DM   5,-  5.2 Telefax Fernbereich je Seite mindestens je Auftrag DM   1,-  DM  10,-  5.3 Telefax Nahbereich je Dokument DM   5,-  Diese Entgeltordnung tritt am 1. November 1998 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung für das Patent- und Normen-Zentrum an der Hochschule Bremen vom 6. August 1992 (Brem.ABl. Nr. 52 vom 15. September 1992, S. 432) außer Kraft. Bremen, den 2. Oktober 1998   Der Senator für Bildung, Wissenschaft, Kunst und Sport Einzelansicht Seitenanfang

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.