Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des In-Kraft-Tretens des Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes und über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zum Schutz archäologischen Kulturguts

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 29.09.2003 Fassung Gültig ab 23.07.2003 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom 29. September 2003 Das Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes und über den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens zum Schutz archäologischen Kulturguts ist gemäß seines Artikels 14 Abs. 3 für Deutschland am 23. Juli 2003 in Kraft getreten (BGBL. II S. 309). Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat dem Übereinkommen bereits in seiner Sitzung am 14. September 1995 zugestimmt. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.