Brandenburg

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL-StV)

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Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL-StV) vom 21. Juni 2012 (GVBl.I/12, [Nr. 28], S., Bek. Inkrafttreten StV GVBl.I/12, [Nr. 30])

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Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL-StV) vom 21. Juni 2012 (GVBl.I/12, [Nr. 28], S., Bek. Inkrafttreten StV GVBl.I/12, [Nr. 30]) Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: § 1 Dem am 15. Dezember 2011 und 19. Januar 2012 unterzeichneten Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL-StV) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. § 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem § 20 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben. Potsdam, den 21. Juni 2012 Der Präsident des Landtages Brandenburg Gunter Fritsch zum Staatsvertrag

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.