Bremen

Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen über die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz

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Quellenkennung: 128933. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:02.04.2019 Inkrafttreten05.04.2019 Fundstelle Brem.GBl. 2019, S. 141 Zitiervorschlag: "Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen über die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz vom 2. April 2019 (Brem.GBl. 2019, S. 141)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:02.04.2019 Inkrafttreten05.04.2019 Fundstelle Brem.GBl. 2019, S. 141 Zitiervorschlag: "Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen über die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz vom 2. April 2019 (Brem.GBl. 2019, S. 141)" juris-Abkürzung: LuftSiGZÜStVtrG BR Ausfertigungsdatum: 02.04.2019 Gültig ab: 05.04.2019 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: Brem.GBl. 2019, 141 Gliederungs-Nr: - Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen über die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz Vom 2. April 2019 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Einzelansicht Seitenanfang Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Einzelansicht Seitenanfang Artikel 1 (1) Dem am 4. März 2019 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen über die Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz wird zugestimmt. (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. Einzelansicht Seitenanfang Artikel 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 7 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben.*) Bremen, den 2. April 2019 Der Senat Fußnoten *) Gemäß der Bekanntmachung vom 11. Oktober 2019 (BremGBl. S. 611) tritt der Staatsvertrag nach seinem Artikel 7 am 1. Januar 2020 in Kraft. Einzelansicht Seitenanfang

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.