Bremen

Gesetz zu der Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Bremen über die Zusammenarbeit beim Aufruf und Einsatz der Personenauskunftsstelle Niedersachsen/Bremen

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 85509. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:28.06.2016 Inkrafttreten29.06.2016 Fundstelle Brem.GBl. 2016, S. 326 Zitiervorschlag: "Gesetz zu der Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Bremen über die Zusammenarbeit beim Aufruf und Einsatz der Personenauskunftsstelle Niedersachsen/Bremen vom 21. Juni 2016 (Brem.GBl. 2016, S. 326)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:28.06.2016 Inkrafttreten29.06.2016 Fundstelle Brem.GBl. 2016, S. 326 Zitiervorschlag: "Gesetz zu der Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Bremen über die Zusammenarbeit beim Aufruf und Einsatz der Personenauskunftsstelle Niedersachsen/Bremen vom 21. Juni 2016 (Brem.GBl. 2016, S. 326)" juris-Abkürzung: ND/BRZusArbPersAVbgG BR Ausfertigungsdatum: 21.06.2016 Gültig ab: 29.06.2016 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: Brem.GBl. 2016, 326 Gliederungs-Nr: - Gesetz zu der Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Bremen über die Zusammenarbeit beim Aufruf und Einsatz der Personenauskunftsstelle Niedersachsen/Bremen Vom 21. Juni 2016 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Einzelansicht Seitenanfang Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Einzelansicht Seitenanfang Artikel 1 Der in Hannover am 9. August 2012 und in Bremen am 3. September 2012 unterzeichneten Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und Land Bremen über die Zusammenarbeit beim Aufruf und Einsatz der Personenauskunftsstelle Niedersachsen/Bremen wird zugestimmt. Die Vereinbarung wird nachstehend veröffentlicht. Einzelansicht Seitenanfang Artikel 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem die Vereinbarung nach ihrem § 7 Absatz 1 Satz 3 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben.* Bremen, den 21. Juni 2016 Der Senat Fußnoten * Entsprechend der Bekanntmachung vom 27.07.2016 (Brem.GBl. S. 431) ist die Staatsvertrag gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 am 29.06.2016 in Kraft getreten. Einzelansicht Seitenanfang

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.