Bremen
Gesetz zu der Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Bremen über die Zusammenarbeit beim Aufruf und Einsatz der Personenauskunftsstelle Niedersachsen/Bremen
Quellenkennung: 85509. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:28.06.2016 Inkrafttreten29.06.2016 Fundstelle Brem.GBl. 2016, S. 326 Zitiervorschlag: "Gesetz zu der Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Bremen über die Zusammenarbeit beim Aufruf und Einsatz der Personenauskunftsstelle Niedersachsen/Bremen vom 21. Juni 2016 (Brem.GBl. 2016, S. 326)"
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