Sachsen

Festsetzung LSG „Leipziger Auwald“

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Quellenkennung: 4916. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer SächsGVBl. 1998 Nr. 11, S. 302 · Gültigkeitszeitraum Fassung gültig ab: 31. Juli 2008

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engebiete der Flüsse Pleiße, Weiße Elster und Luppe im Stadt- und damaligen Landkreis Leipzig bezieht;   3. der Beschluß des Bezirkstages Leipzig Nummer 68/VIII/84 vom 20. September 1984, Neufestlegung und Änderung von Landschaftsschutzgebieten, soweit er sich auf das Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auewald“ bezieht;   4. mit Zustimmung der Stadt Leipzig der Punkt 1. 2„Ausweisung von Landschaftsschutz- und Erholungsgebieten“ des Beschlusses des Rates der Stadt Leipzig Nummer 0085/85 vom 29. Mai 1985 „Ausweisung von Landschaftsschutz-, Erholungs- und Wasservogelschongebieten“, soweit er sich auf das LSG „Leipziger Auewald“ bezieht. 2Leipzig, den 8. Juni 1998 3Regierungspräsidium Leipzig gez. 4Steinbach Regierungspräsident Verkündungshinweis: 5Gemäß § 51 Abs. 10 SächsNatSchG ist eine Verletzung der Verfahrensvorschriften unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Verkündung der Rechtsverordnung schriftlich unter Angabe des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, bei der höheren Naturschutzbehörde, die die Rechtsverordnung erlassen hat, geltend gemacht wird. 1 beachte Verordnung vom 14. Mai 2003 (SächsGVBl. S. 158), Verordnung vom 9. September 2003 (SächsGVBl. S. 696) und Verordnung vom 9. August 2007 (SächsGVBl. S. 628) 2 § 8 geändert durch Verordnung vom 2. Juni 2008 (SächsGVBl. S. 351)

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.