Sachsen

VO Änd. Abgrenzung LSG „Lauta-Hoyerswerda-Wittichenau“

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Quellenkennung: 5017. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer SächsGVBl. 2005 Nr. 11, S. 373 · Gültigkeitszeitraum Fassung gültig ab: 31. Dezember 2005

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Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Änderung der Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes „Lauta-Hoyerswerda-Wittichenau“ Vom 2. Dezember 2005 Aufgrund von § 64 Abs. 8 Satz 2 in Verbindung mit § 19 Abs. 1 und § 48 Abs. 2 Nr. 5 des Sächsischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Sächsisches Naturschutzgesetz – SächsNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Oktober 1994 (SächsGVBl. S. 1601, 1995 S. 106), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. September 2005 (SächsGVBl. S. 259) geändert worden ist, wird verordnet: § 1 Ausgliederung aus dem Schutzgebiet Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Kreisfreien Stadt Hoyerswerda werden aus dem Landschaftsschutzgebiet „Lauta-Hoyerswerda-Wittichenau“, festgesetzt durch Beschluss des Rates des Bezirkes Cottbus Nummer 03-2/68 vom 1. Mai 1968 ausgegliedert. § 2 Ausgliederungsgegenstand (1) 1Das Ausgliederungsgebiet hat eine Größe von etwa 1,5 ha. 2Es befindet sich südöstlich des Ortskerns Schwarzkollm im Bereich Koselbruch und wird durch den Koselbruchweg gequert. 3Es umfasst nach dem Stand vom 27. November 2003 auf dem Gebiet der Kreisfreien Stadt Hoyerswerda, Gemarkung Schwarzkollm, Flur 3, die Flurstücke Nummer 8 (teilweise), Nummer 31 (teilweise) und Nummer 34 (teilweise). (2) 1Das Ausgliederungsgebiet ist in einer Übersichtskarte vom 2. Dezember 2005 im Maßstab 1 : 10 000 und in einer Flurkarte vom 2. Dezember 2005 im Maßstab 1 : 2 500 eingetragen. 2Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Linienaußenkante der Grenzeintragungen in der Flurkarte. 3Die Karten sind Bestandteil der Verordnung. § 3 In-Kraft-Treten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Dresden, den 2. Dezember 2005 Regierungspräsidium Dresden Dr. Hasenpflug Regierungspräsident Übersichtskarte Flurkarte

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.