Sachsen

VO Änd. LSG „Mulden- und Chemnitztal“

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Quellenkennung: 5025. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer SächsGVBl. 2006 Nr. 6, S. 139 · Gültigkeitszeitraum Fassung gültig ab: 28. Mai 2006

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Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Mulden- und Chemnitztal“ Vom 26. April 2006 Aufgrund von § 19 und § 48 Abs. 2 Nr. 1 des Sächsischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Sächsisches Naturschutzgesetz – SächsNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Oktober 1994 (SächsGVBl. S. 1601, 1995 S. 106), das zuletzt durch Gesetz vom 9. September 2005 (SächsGVBl. S. 259) geändert worden ist, wird verordnet: § 1 Änderung der Schutzvorschrift Das durch Beschluss Nummer 165/68 vom 12. Juli 1968 des Rates des Bezirkes Karl-Marx-Stadt festgesetzte und durch Verwaltungsanordnung Nummer 03/90 vom 27. August 1990 des Regierungsbevollmächtigten von Chemnitz erweiterte Landschaftsschutzgebiet „Mulden- und Chemnitztal“ wird wie folgt geändert: Die in § 2 näher bezeichnete Fläche auf dem Gebiet der Stadt Penig im Landkreis Mittweida wird aus dem Landschaftsschutzgebiet „Mulden- und Chemnitztal“ ausgegliedert. § 2 Ausgliederungsgegenstand (1) 1Ausgliederungsgegenstand sind die Flurstücke 758/1 (teilweise), 759/1 (teilweise) und 764/1 (teilweise) der Gemarkung Penig. 2Diese zirka 3,6 Hektar große Fläche befindet sich zwischen dem Gewerbegebiet Penig-Tauscha und dem Tauschaer Dorfbach. (2) 1Die ausgegliederte Fläche ist in einer Übersichtskarte des Regierungspräsidiums Chemnitz im Maßstab 1 : 10 000 vom 26. April 2006 und in einer Flurkarte des Regierungspräsidiums Chemnitz im Maßstab 1 : 2 000 vom 26. April 2006 mit einer grünen Grenzlinie eingetragen. 2Die Übersichts- und Flurkarte sind Bestandteile der Verordnung. § 3 In-Kraft-Treten Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Chemnitz, den 26. April 2006 Regierungspräsidium Chemnitz Noltze Regierungspräsident Übersichtskarte Flurkarte

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.