Bremen

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Zuständigkeit für die Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und die Anlagenüberwachung für ein Vorhaben der Lürssen Werft GmbH & Co. KG am Betriebsstandort Berne

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 161137. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:22.12.2020 Inkrafttreten30.12.2020 Fundstelle Brem.GBl. 2020, S. 1710 Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Zuständigkeit für die Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und die Anlagenüberwachung für ein Vorhaben der Lürssen Werft GmbH & Co. KG am Betriebsstandort Berne vom 22. Dezember 2020 (Brem.GBl. 2020, S. 1710)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:22.12.2020 Inkrafttreten30.12.2020 Fundstelle Brem.GBl. 2020, S. 1710 Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Zuständigkeit für die Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und die Anlagenüberwachung für ein Vorhaben der Lürssen Werft GmbH & Co. KG am Betriebsstandort Berne vom 22. Dezember 2020 (Brem.GBl. 2020, S. 1710)" juris-Abkürzung: ImSchLüWBerneStVtrG BR Ausfertigungsdatum: 22.12.2020 Gültig ab: 30.12.2020 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: Brem.GBl. 2020, 1710 Gliederungs-Nr: - Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Zuständigkeit für die Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und die Anlagenüberwachung für ein Vorhaben der Lürssen Werft GmbH & Co. KG am Betriebsstandort Berne Vom 22. Dezember 2020 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Einzelansicht Seitenanfang Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Einzelansicht Seitenanfang Artikel 1 Dem am 17. November 2020 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über die Zuständigkeit für die Durchführung von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und die Anlagenüberwachung für ein Vorhaben der Lürssen Werft GmbH & Co. KG am Betriebsstandort Berne wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. Einzelansicht Seitenanfang Artikel 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 7 Absatz 2 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu machen.*) (3) Vereinbarungen, die auf Grundlage des § 6 des Staatsvertrages geschlossen werden, sind im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen zu veröffentlichen. Bremen, den 22. Dezember 2020 Der Senat Fußnoten *) Gemäß Bekanntmachung vom 14. Januar 2021 (Brem.GBl. S. 26) ist der Staatsvertrag nach seinem § 7 Absatz 2 am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Einzelansicht Seitenanfang

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.