Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Art. 91 c GG

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: afabb7d0-b18f-4bf2-baab-796c3cffb772. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 08.10.2019 Fassung Gültig ab 01.10.2019

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 08.10.2019 Fassung Gültig ab 01.10.2019 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren vom 15./21. März 2019   Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 11. Juli 2019 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Art. 91 c GG - zugestimmt.   Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.   Nachdem am 30. September 2019 alle Ratifikationsurkunden bei der Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg, Vorsitzland der Ministerpräsidentenkonferenz, hinterlegt waren, ist der Staatsvertrag gemäß seines Artikels 3 Absatz 1 am  1. Oktober 2019 in Kraft getreten.   Düsseldorf, 8. Oktober 2019   Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.