Sachsen

SubventionsmißbrauchsG

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Fundstelle und systematische Gliederungsnummer SächsGVBl. 1997 Nr. 1, S. 2 Fsn-Nr.: 34-5 · Gültigkeitszeitraum Fassung gültig ab: 25. Januar 1997

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Gesetz gegen mißbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen nach Landesrecht Vom 14. Januar 1997 Der Sächsische Landtag hat am 12. Dezember 1996 das folgende Gesetz beschlossen: § 1 Für Leistungen nach Landesrecht, die Subventionen im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches sind, gelten die §§ 2 bis 6 des Gesetzes gegen mißbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen (Subventionsgesetz – SubvG) vom 29. Juli 1976 (BGBl. I S. 2037) entsprechend. § 2 1Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. 2Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 14. Januar 1997 Der Landtagspräsident Erich Iltgen Der Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Kajo Schommer

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.