Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen dem Land Hessen und dem Land Nordrhein-Westfalen über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften, Wasser- und Bodenverbände und Vereinbarungen auf dem Gebiet des Wasserrechts

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 06.09.1974 Fassung Gültig ab 01.01.2000 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten SGV. NW. 202. Vom 6. September 1974 Der Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Nordrhein-Westfalen über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften, Wasser- und Bodenverbände und Vereinbarungen auf dem Gebiet des Wasserrechts vom 21. Januar/15. Februar 1974 - Bekanntmachung vom 18. Juli 1974 (GV. NW. S. 674) - ist nach seinem Artikel 9 am 1. August 1974 in Kraft getreten. Der Austausch der Ratifikationsurkunden ist am 9. Juli 1974 abgeschlossen worden. Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.