Sachsen

ZuG StV Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

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Quellenkennung: 21221. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer SächsGVBl. 2025 Nr. 7, S. 194 Fsn-Nr.: 607 · Gültigkeitszeitraum Fassung gültig ab: 12. Juni 2025

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Gesetz zum Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Vom 21. Mai 2025 Der Sächsische Landtag hat am 21. Mai 2025 das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Zustimmung zum Staatsvertrag 1Dem am 5. März 2025 unterzeichneten Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wird zugestimmt. 2Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. Artikel 2 Inkrafttreten, Bekanntmachung (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die Staatskanzlei macht im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt den Tag bekannt, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 13 Absatz 1 Satz 4 in Kraft tritt. Dresden, den 21. Mai 2025 Der Landtagspräsident Alexander Dierks Der Ministerpräsident Michael Kretschmer Die Staatsministerin für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Petra Köpping

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.