Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern über die Überleitung von Rechten und Pflichten des Deutschlandfunks und des RIAS Berlin auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts 'Deutschlandradio' - Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag - vom 17. Juni 1993

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 01.02.1994 Fassung Gültig ab 01.01.2000 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten Bek. v. 19. 10. 1993 (GV. NW. S. 880 / SGV. NW. 2251). Vom 1. Februar 1994 Nachdem alle Ratifikationsurkunden bis zum 31. Dezember 1993 beim Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder - Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz - hinterlegt worden sind, ist der Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern über die Überleitung von Rechten und Pflichten des Deutschlandfunks und des RIAS Berlin auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts ,,Deutschlandradio" - Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag - vom 17. Juni 1993 nach seinem § 7 Abs. 1 und 2 am 1. Januar 1994 in Kraft getreten. Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.