Hamburg

Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt – Ausgabe Nr. 28 vom 18.09.2026, Seiten 235 – 238, Größe: 216 KB

Gesetzblatt-Ausgabe

Datum laut Quelle: 2026-09-18

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235 HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I HmbGVBl. Nr. 28 FREITAG, DEN 18. SEPTEMBER 2026 Tag Inhalt Seite 28. 8. 2026 Siebenundvierzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Altona . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235 31. 8. 2026 Achtundfünfzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Bergedorf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 236 3. 9. 2026 Dreiundsechzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Wandsbek . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237 8. 9. 2026 Vierte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für die Wirtschaftsverwaltung . . . . . . . . . . . . . 238 202-1-70 Angaben unter dem Vorschriftentitel beziehen sich auf die Gliederungsnummern in der Sammlung der Gesetze und Verordnungen der Freien und Hansestadt Hamburg. Siebenundvierzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Altona Vom 28. August 2026 Auf Grund von § 8 Absatz 1 Satz 2 des Ladenöffnungsgeset- zes vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am 15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom 3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82), zuletzt geändert am 20. Mai 2025 (HmbGVBl. S. 433, 435), wird verordnet: §1 2. Nummer 2 auf Große Bergstraße 146 bis 247, Neue Große Sonntagsverkaufszeiten im Bezirk Altona Bergstraße 1 bis 44, Paul-Nevermann-Platz 1 bis 15, Hah- nenkamp 1 bis 8, Ottenser Hauptstraße 1 bis 64, Große (1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 27. September Rainstraße 16 und Bahrenfelder Straße 71 bis 149 2026, in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein aus beschränkt. Anlass der Veranstaltungen §2 1. „Kinder, Jugend und Familie“, Schlussvorschrift 2. „Kinder, Jugend und Familie“. Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den (2) Nach § 8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1 geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt 1. Nummer 1 auf Osdorfer Landstraße 131 bis 135, unberührt. Hamburg, den 28. August 2026. Das Bezirksamt Altona 236 Freitag, den 18. September 2026 HmbGVBl. Nr. 28 Achtundfünfzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Bergedorf Vom 31. August 2026 Auf Grund von § 8 Absatz 1 Satz 2 des Ladenöffnungsgeset- zes vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am 15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom 3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82), zuletzt geändert am 20. Mai 2025 (HmbGVBl. S. 433, 435), wird verordnet: §1 von Hausnummer 1 bis 31, Curslacker Neuer Deich bis Sonntagsöffnung am 27. September 2026 Lehfeld, Neuer Weg, Brookdeich, Hassestraße, Am Brink, Mohnhof, Chrysanderstraße, Ernst-Mantius-Straße, Reet- (1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 27. September werder, Alte Holstenstraße und Ludwig-Rosenberg-Ring 2026, in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein aus umgrenzten Gebiet, Anlass der Veranstaltungen 2. Nummer 2 auf Verkaufsstellen am Unteren Landweg 77 1. „Bergedorfer Landmarkt“, beschränkt. 2. „Kinder, Jugend und Familie – 10. Moorfleeter Blaulichttag §2 inklusive Flohmarkt“. Schlussvorschrift (2) Nach § 8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1 Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt 1. Nummer 1 auf Verkaufsstellen im von den Straßen Loh- geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt brügger Markt, Sander Damm, Kurt-A.-Körber-Chaussee unberührt. Hamburg, den 31. August 2026. Das Bezirksamt Bergedorf HmbGVBl. Nr. 28 Freitag, den 18. September 2026 237 Dreiundsechzigste Verordnung über die Erweiterung der Verkaufszeiten aus Anlass von besonderen Ereignissen im Bezirk Wandsbek Vom 3. September 2026 Auf Grund von § 8 Absatz 1 Satz 2 des Ladenöffnungsgeset- zes vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 611), geändert am 15. Dezember 2009 (HmbGVBl. S. 444, 449), in Verbindung mit der Weiterübertragungsverordnung-Verkaufszeiten vom 3. April 2018 (HmbGVBl. S. 82), zuletzt geändert am 20. Mai 2025 (HmbGVBl. S. 433, 435), wird verordnet: §1 4. Nummer 4 auf das QUARREE Wandsbek, auf die Straßen Wandsbeker Marktstraße zwischen Brauhausstraße und Sonntagsöffnung am 27. September 2026 Ring 2 sowie auf die Schloßstraße von der Wandsbeker (1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 27. September Marktstraße bis zum Ring 2 (BID-Bereich) 2026, in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein aus beschränkt. Anlass der Veranstaltungen §2 1. „Kinder, Jugend und Familie“, Sonntagsöffnung am 8. November 2026 2. „Kinder, Jugend und Familie“, (1) Verkaufsstellen dürfen am Sonntag, dem 8. November 3. „Duvenstedter Harley Treffen“, 2026, in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr aus Anlass der Ver­ anstaltung „Kultur“ geöffnet sein. 4. „Gesellschaftsspiele im QUARREE und Oktoberfest auf dem Wandsbeker Marktplatz“. (2) Nach § 8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1 auf die (2) Nach § 8 Absatz 1 Satz 3 des Ladenöffnungsgesetzes Verkaufsstelle Walddörferstraße 140 beschränkt. wird die Freigabe der Öffnungszeiten nach Absatz 1 1. Nummer 1 auf die Verkaufsstelle Walddörferstraße 140, §3 2. Nummer 2 auf das Alstertal Einkaufszentrum Kritenbarg/ Schlussvorschrift Heegbarg bis zum Saseler Damm, Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den 3. Nummer 3 auf den Duvenstedter Damm vom Trilluper Weg Ladenschluss vom 12. Mai 1998 (HmbGVBl. S. 68), zuletzt bis zur Poppenbütteler Chaussee/Ecke Mesterbrooksweg, geändert am 19. Oktober 2004 (HmbGVBl. S. 386), bleibt Lohe ab dem Kreisel bis zum Haus Nummer 12, unberührt. Hamburg, den 3. September 2026. Das Bezirksamt Wandsbek 238 Freitag, den 18. September 2026 HmbGVBl. Nr. 28 Vierte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für die Wirtschaftsverwaltung Vom 8. September 2026 Auf Grund von § 2 des Gebührengesetzes vom 5. März 1986 (HmbGVBl. S. 37), zuletzt geändert am 2. Dezember 2025 (HmbGVBl. S. 775), wird verordnet: §1 In der Nummer 1.2.8 der Anlage der Gebührenordnung für die Wirtschaftsverwaltung vom 17. Dezember 1991 (HmbGVBl. S. 475), zuletzt geändert am 2. Dezember 2025 (HmbGVBl. S. 733), wird die Textstelle „Darlehensvermittler,“ gestrichen. §2 Diese Verordnung tritt am 20. November 2026 in Kraft. Gegeben in der Versammlung des Senats, Hamburg, den 8. September 2026. Herausgegeben von der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz der Freien und Hansestadt Hamburg. Druck, Verlag und Ausgabestelle Lütcke & Wulff, Alsterdorfer Straße 202, 22297 Hamburg, — Telefon: 23 51 29-0 — Telefax: 23 51 29 77. Bestellungen nimmt der Verlag entgegen. Bezugspreis für Teil I und II zusammen jährlich 75,– Euro. Einzelstücke je angefangene vier Seiten 0,26 Euro (Preise einschließlich Mehrwertsteuer).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.