Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüferinnen und Buchprüfer des Landes Rheinland-Pfalz zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 96eb3924-4889-4957-90d9-6f367d862a89. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 02.07.2002 Fassung Gültig ab 01.07.2002

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 02.07.2002 Fassung Gültig ab 01.07.2002 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom 2. Juli 2002 Nachdem die vom Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Rheinland-Pfalz ausgefertigten Ratifikationsurkunden am 7. Mai/25. Juni 2002 ausgetauscht wurden, ist der Staatsvertrag gemäß Artikel 8 Abs. 1 am 1. Juli 2002 in Kraft getreten. Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.