Brandenburg

Gesetz zu dem Vertrag vom 12. November 2003 zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Brandenburg

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Quellenkennung: de/gesetze-211702. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Gesetz zu dem Vertrag vom 12. November 2003 zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Brandenburg vom 24. Mai 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 9], S.223)

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Gesetz zu dem Vertrag vom 12. November 2003 zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Brandenburg vom 24. Mai 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 9], S.223) Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: § 1 Dem in Potsdam am 12. November 2003 unterzeichneten Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Brandenburg wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht. § 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 25 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben. Potsdam, den 24. Mai 2004 Der Präsident des Landtages Brandenburg Dr. Herbert Knoblich zum Vertrag

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.