Bremen

Gesetz zu dem Dataport-Staatsvertrag

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 66050. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:27.12.2005 Inkrafttreten28.12.2005 Fundstelle Brem.GBl. 2005, S. 615 Gliederungsnummer:206-i-1 Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Dataport-Staatsvertrag vom 20. Dezember 2005 (Brem.GBl. 2005, S. 615)"

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:27.12.2005 Inkrafttreten28.12.2005 Fundstelle Brem.GBl. 2005, S. 615 Gliederungsnummer:206-i-1 Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Dataport-Staatsvertrag vom 20. Dezember 2005 (Brem.GBl. 2005, S. 615)" juris-Abkürzung: DataportStVtrG BR Ausfertigungsdatum: 20.12.2005 Gültig ab: 28.12.2005 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: Brem.GBl. 2005, 615 Gliederungs-Nr: 206-i-1 Gesetz zu dem Dataport-Staatsvertrag Vom 20. Dezember 2005 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Einzelansicht Seitenanfang Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Einzelansicht Seitenanfang Artikel 1 Dem Beitritt der Freien Hansestadt Bremen zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Errichtung von "Dataport" als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts vom 27. August 2003, geändert durch den in Aachen am 20. Oktober 2005 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Staatsvertrag, wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. Einzelansicht Seitenanfang Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Der Staatsvertrag tritt mit Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde, frühestens am 1. Januar 2006, in Kraft. Der Tag des In-Kraft-Tretens ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben. *) Bremen, den 20. Dezember 2005 Der Senat Fußnoten *) [Gemäß Bekanntmachung vom 25. August 2020 (Brem.GBl. S. 880) ist der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Absatz 1 mit Wirkung vom 24. Juli 2020 in Kraft getreten.] Einzelansicht Seitenanfang

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.