Brandenburg

Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern (Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG)

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: de/gesetze-247381. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern (Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG) vom 5. Juni 2019 (GVBl.I/19, [Nr. 27], S., Bek. Inkrafttreten GVBl.I/19, [Nr. 51])

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern (Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG) vom 5. Juni 2019 (GVBl.I/19, [Nr. 27], S., Bek. Inkrafttreten GVBl.I/19, [Nr. 51]) Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: § 1 Dem in Berlin am 15. März 2019 vom Land Brandenburg unterzeichneten Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern (Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG) wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht. Einzelnorm § 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben. Einzelnorm Potsdam, den 5. Juni 2019 Die Präsidentin des Landtages Brandenburg Britta Stark zum Vertrag - Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG (IT-Staatsvertrag) Anlagen 1 Erster Staatsvertrag zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG 368.3 KB

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.