Sachsen

G zum StV Binnenschiffsregister

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Quellenkennung: 2534. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer SächsGVBl. 1995 Nr. 26, S. 323 Fsn-Nr.: 470-5 · Gültigkeitszeitraum Fassung gültig ab: 21. Oktober 1995

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Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Magdeburg für das Binnenschiffsregister Vom 27. September 1995 Der Sächsische Landtag hat am 7. September 1995 das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 1Dem am 6. März 1995 in Wismar unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Magdeburg für das Binnenschiffsregister wird zugestimmt. 2Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. Artikel 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. (2) 1Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 4 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen. 2Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 27. September 1995 Der Landtagspräsident Erich Iltgen Der Ministerpräsident in Vertretung Dr. Hans Geisler Der Staatsminister für Soziales, Gesundheit und Familie Der Staatsminister der Justiz Steffen Heitmann

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.