Nordrhein-Westfalen
Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der gemeinsamen zuständigen Behörde für die wasserrechtlichen Entscheidungen über die Maßnahme zur Verbesserung der Auenstrukturen in der Gemarkung Grimelsheim der Stadt Liebenau (Hessen) und der Gemarkung Daseburg der Stadt Warburg (Nordrhein-Westfalen)
Quellenkennung: 69c898bd-de11-4d92-a70d-16c181e1f05b. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Stammnorm Ausfertigungsdatum 11.06.2018 Fassung Gültig ab 28.02.2018
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