Bremen

Gesetz über die Verleihung der Körperschaftsrechte an Gliederungen der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche

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Quellenkennung: 69677. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:25.06.1981 Inkrafttreten26.06.1981 Fundstelle Brem.GBl. 1981, S. 126 Gliederungsnummer:222-a-8 Zitiervorschlag: "Gesetz über die Verleihung der Körperschaftsrechte an Gliederungen der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche vom 15. Juni 1981 (Brem.GBl. 1981, S. 126)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:25.06.1981 Inkrafttreten26.06.1981 Fundstelle Brem.GBl. 1981, S. 126 Gliederungsnummer:222-a-8 Zitiervorschlag: "Gesetz über die Verleihung der Körperschaftsrechte an Gliederungen der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche vom 15. Juni 1981 (Brem.GBl. 1981, S. 126)" juris-Abkürzung: SelEv-LuthVerlKöRVerlG BR Ausfertigungsdatum: 15.06.1981 Gültig ab: 26.06.1981 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: Brem.GBl. 1981, 126 Gliederungs-Nr: 222-a-8 Gesetz über die Verleihung der Körperschaftsrechte an Gliederungen der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche Vom 15. Juni 1981 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Einzelansicht Seitenanfang Der Senat verkündet hiermit das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Einzelansicht Seitenanfang § 1 Dem Kirchenbezirk Niedersachsen-West der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche und den ihm angehörenden Gemeinden Bethlehem-Gemeinde in Bremen und St.-Andreas-Gemeinde in Bremerhaven werden die Rechte von Körperschaften des öffentlichen Rechts für den Bereich der Freien Hansestadt Bremen verliehen. Einzelansicht Seitenanfang § 2 Änderungen der Verfassungen sind dem Senat mitzuteilen. Ihm ist auf Verlangen auch über andere wesentliche Verhältnisse, insbesondere über die Zahl der Gemeinden und Mitglieder, über die Zusammensetzung der Organe und über die Vermögensverhältnisse Auskunft zu geben. Einzelansicht Seitenanfang § 3 Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 15. Juni 1981 Der Senat Einzelansicht Seitenanfang

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.