Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des Abkommens zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens über grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen Stellen

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 06.08.1998 Fassung Gültig ab 01.01.2000 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom 6. August 1998 Das unter dem 19. Juli 1996 im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 16. August 1996 (GV. NW. S. 255) bekanntgemachte Abkommen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens über grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen Stellen tritt nach seinem Artikel 12 am 1. September 1998 in Kraft. Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen Wolfgang C l e m e n t

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.