Bremen

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Veranstaltung von Fernsehen über Satellit (Satellitenfernseh-Staatsvertrag)

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Quellenkennung: 69526. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:05.12.1989 Inkrafttreten06.12.1989 Fundstelle Brem.GBl. 1989, S. 387 Gliederungsnummer:225-i-1 Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Veranstaltung von Fernsehen über Satellit (Satellitenfernseh-Staatsvertrag) vom 28. November 1989 (Brem.GBl. 1989, S. 387)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:05.12.1989 Inkrafttreten06.12.1989 Fundstelle Brem.GBl. 1989, S. 387 Gliederungsnummer:225-i-1 Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Veranstaltung von Fernsehen über Satellit (Satellitenfernseh-Staatsvertrag) vom 28. November 1989 (Brem.GBl. 1989, S. 387)" juris-Abkürzung: SatFernsStVtrG BR Ausfertigungsdatum: 28.11.1989 Gültig ab: 06.12.1989 Dokumenttyp: Zustimmungsgesetz Quelle: Fundstelle: Brem.GBl. 1989, 387 Gliederungs-Nr: 225-i-1 Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Veranstaltung von Fernsehen über Satellit (Satellitenfernseh-Staatsvertrag) Vom 28. November 1989 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Einzelansicht Seitenanfang Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Einzelansicht Seitenanfang Artikel 1 Dem am 29. Juni 1989 von den Ländern Hessen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland, am 20. Juli 1989 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Staatsvertrag über die Veranstaltung von Fernsehen über Satellit (Satellitenfernseh-Staatsvertrag) wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. Einzelansicht Seitenanfang Artikel 2 Landesstelle im Sinne von Artikel 4 Abs. 2 des Staatsvertrages ist für die Freie Hansestadt Bremen die Bremische Landesmedienanstalt. Einzelansicht Seitenanfang Artikel 3 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 12 in Kraft tritt, wird vom Senat im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekanntgegeben. Bremen, den 28. November 1989 Der Senat Einzelansicht Seitenanfang

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.