Bremen

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL)

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Quellenkennung: 66773. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:23.06.2012 Inkrafttreten26.06.2012 Fundstelle Brem.GBl. 2012, S. 265 Gliederungsnummer:2191-b-3 Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL) vom 12. Juni 2012 (Brem.GBl. 2012, S. 265)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:23.06.2012 Inkrafttreten26.06.2012 Fundstelle Brem.GBl. 2012, S. 265 Gliederungsnummer:2191-b-3 Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL) vom 12. Juni 2012 (Brem.GBl. 2012, S. 265)" juris-Abkürzung: GKLStVtrG BR Ausfertigungsdatum: 12.06.2012 Gültig ab: 26.06.2012 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: Brem.GBl. 2012, 265 Gliederungs-Nr: 2191-b-3 Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL) Vom 12. Juni 2012 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Einzelansicht Seitenanfang Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Einzelansicht Seitenanfang Artikel 1 Dem in Berlin am 15. Dezember 2011 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. Einzelansicht Seitenanfang Artikel 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft. (2) *Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 20 Absatz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben. (3) Das Gesetz zu dem Staatsvertrag über die NKL Norddeutsche Klassenlotterie vom 18. November 2008 (Brem.GBl. S. 371- 2129-b-3) tritt mit Ablauf des 30. Juni 2012 außer Kraft. Bremen, den 12. Juni 2012 Der Senat Fußnoten * [Entsprechend der Bekanntmachung vom 4. Juli 2012 (Brem.GBl. S. 354) tritt der Staatsvertrag nach seinem § 20 Absatz 1 am 01.07.2012 in Kraft.] Einzelansicht Seitenanfang

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.