Sachsen

Duale-Hochschule-Gesetz

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 20710. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer SächsGVBl. 2024 Nr. 2, S. 83 Fsn-Nr.: 711-25 · Gültigkeitszeitraum Fassung gültig ab: 1. April 2024

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gen Direktorin oder des jeweiligen Direktors. 3Die Evaluierungsordnung ist spätestens bis zum 31. Dezember 2026 an die Bestimmungen des Sächsischen Hochschulgesetzes anzupassen. (4) 1Folgende weitere, zum Zeitpunkt der Errichtung der Dualen Hochschule Sachsen geltenden Ordnungen der Berufsakademie Sachsen sind an der Dualen Hochschule Sachsen entsprechend anzuwenden: 1. die Ordnung über das Verfahren der Zulassung und Widerruf der Zulassung an der Berufsakademie Sachsen, 2. die Ordnung über die Zugangsprüfung zum Erwerb der Studienberechtigung, 3. die Benutzungsordnung der Bibliotheken der Berufsakademie Sachsen, 4. die Ordnung über die Gasthörerschaft an der Berufsakademie Sachsen, 5. die Ordnung zur guten wissenschaftlichen Praxis, 6. die Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung und Anforderungen von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen, 7. die Gebühren- und Entgeltordnung. 2Die Ordnungen nach Satz 1 Nummer 1 und 2 sind bis zum 1. Juli 2025 und die Ordnungen nach Satz 1 Nummer 3 bis 7 bis zum 31. Dezember 2026 an die Regelungen des Sächsischen Hochschulgesetzes anzupassen. (5) Die nach dem Sächsischen Berufsakademiegesetz festgelegten und den fortgeltenden Ordnungen zugrundeliegenden Zuständigkeiten gehen wie folgt über: 1. von der Präsidentin oder dem Präsidenten der Berufsakademie Sachsen auf die Rektorin oder den Rektor der Dualen Hochschule Sachsen, 2. von der Direktorenkonferenz der Berufsakademie Sachsen auf das Rektorat der Dualen Hochschule Sachsen, 3. von den Direktorinnen und Direktoren der Staatlichen Studienakademien der Berufsakademie Sachsen auf die Direktorinnen und Direktoren der entsprechenden Studienakademien der Dualen Hochschule Sachsen, 4. von den Leiterinnen und Leitern der Studiengänge der Berufsakademie Sachsen auf die Studienleiterinnen und Studienleiter der Dualen Hochschule Sachsen, 5. von dem Zentralen Studentenrat der Berufsakademie Sachsen auf den Studentenrat der Dualen Hochschule Sachsen.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.