Sachsen

G zum StV Neuordnung Stiftung Kulturfonds

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Fundstelle und systematische Gliederungsnummer SächsGVBl. 1995 Nr. 26, S. 324 Fsn-Nr.: 70-8 · Gültigkeitszeitraum Fassung gültig ab: 20. Oktober 1995

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Gesetz zum Staatsvertrag über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Stiftung Kulturfonds Vom 27. September 1995 Der Sächsische Landtag hat am 6. September 1995 das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 1Dem zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und den Freistaaten Sachsen und Thüringen abgeschlossenen Staatsvertrag über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Stiftung Kulturfonds vom 5. April 1995 wird zugestimmt. 2Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht. Artikel 2 Bei Kündigung des Staatsvertrages durch die Staatsregierung wird der dem Freistaat Sachsen zustehende Anteil am Stiftungsvermögen dem Stiftungsvermögen der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen zugewiesen. Artikel 3 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. (2) 1Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 17 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen. 2Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 27. September 1995 Der Landtagspräsident Erich Iltgen Der Ministerpräsident In Vertretung Dr. Hans Geisler Der Staatsminister für Soziales, Gesundheit und Familie Der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst Prof. Dr. Hans Joachim Meyer

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.