Bremen

Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Zusammenarbeit bei Überwachungs- und Untersuchungsaufgaben im Verbraucherschutz- und Tiergesundheitsbereich

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Quellenkennung: 128063. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:05.03.2019 Inkrafttreten15.03.2019 Fundstelle Brem.GBl. 2019, S. 80 Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Zusammenarbeit bei Überwachungs- und Untersuchungsaufgaben im Verbraucherschutz- und Tiergesundheitsbereich vom 5. März 2019 (Brem.GBl. 2019, S. 80)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:05.03.2019 Inkrafttreten15.03.2019 Fundstelle Brem.GBl. 2019, S. 80 Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Zusammenarbeit bei Überwachungs- und Untersuchungsaufgaben im Verbraucherschutz- und Tiergesundheitsbereich vom 5. März 2019 (Brem.GBl. 2019, S. 80)" juris-Abkürzung: VerbrSchZusNDÄndStVtr1G BR Ausfertigungsdatum: 05.03.2019 Gültig ab: 15.03.2019 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: Brem.GBl. 2019, 80 Gliederungs-Nr: - Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Zusammenarbeit bei Überwachungs- und Untersuchungsaufgaben im Verbraucherschutz- und Tiergesundheitsbereich Vom 5. März 2019 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Artikel 1 Dem am 21. Dezember 2018 von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Zusammenarbeit bei Überwachungs- und Untersuchungsaufgaben im Verbraucherschutz- und Tiergesundheitsbereich wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu machen.*) Bremen, den 5. März 2019 Der Senat Fußnoten *) Gemäß Bekanntmachung vom 5. März 2019 (Brem.GBl. S. 519) ist der Änderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 2 am 1. Juli 2019 in Kraft getreten. Staatsvertrag Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Zusammenarbeit bei Überwachungs- und Untersuchungsaufgaben im Verbraucherschutz- und Tiergesundheitsbereich*) Die Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch den Präsidenten des Senats, dieser vertreten durch die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz, und das Land Niedersachsen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch die Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, schließen den nachfolgenden Staatsvertrag: Fußnoten *) Gemäß Bekanntmachung vom 5. März 2019 (Brem.GBl. S. 519) ist der Änderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 2 am 1. Juli 2019 in Kraft getreten. Artikel 1 [Änderungsanweisungen zum Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Zusammenarbeit bei Überwachungs- und Untersuchungsaufgaben im Verbraucherschutz- und Tiergesundheitsbereich] Artikel 2 Dieser Staatsvertrag tritt nach Zustimmung der verfassungsgemäß zuständigen Organe der vertragsschließenden Länder am 1. Juli 2019 in Kraft.*) Bremen, den 21. Dezember 2018 Für die Freie Hansestadt Bremen Hannover, den 8. Dezember 2018 Für das Land Niedersachsen Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz Die Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Prof. Dr. Eva Quante-Brandt Barbara Otte-Kinast Fußnoten *) Gemäß Bekanntmachung vom 5. März 2019 (Brem.GBl. S. 519) ist der Änderungsstaatsvertrag nach seinem Artikel 2 am 1. Juli 2019 in Kraft getreten.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.