Bremen
Gesetz, betreffend die Haftung des Staates und der Gemeinden für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt
Quellenkennung: 65671. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:19.03.1921 Inkrafttreten01.04.2005 Zuletzt geändert durch:§ 5 aufgehoben durch Artikel 9 des Gesetzes vom 01.03.2005 (Brem.GBl. S. 47) Fundstelle Brem.GBl. 1921, S. 101 Gliederungsnummer:402-c-1 Zitiervorschlag: "Gesetz, betreffend die Haftung des Staates und der Gemeinden für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt vom 19. März 1921 (Brem.GBl. 1921, S. 101), zuletzt § 5 aufgehoben durch Artikel 9 des Gesetzes vom 1. März 2005 (Brem.GBl. S. 47)"
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