Brandenburg

Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG)

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Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG) vom 30. April 2019 (GVBl.I/19, [Nr. 9])

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ft. Gleichzeitig treten das Feuerwehrmedaillengesetz vom 19. Mai 2016 (GVBl. I Nr. 15) und das Ehrenzeichengesetz vom 18. Oktober 2011 (GVBl. I Nr. 25), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Mai 2016 (GVBl. I Nr. 15 S. 3) geändert worden ist, außer Kraft. Einzelnorm Potsdam, den 30. April 2019 Die Präsidentin des Landtages Brandenburg Britta Stark

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.