Niedersachsen

Bekanntmachung über die Höhe der Grundentschädigung und der Aufwandsentschädigung der Abgeordneten ab dem 1. Juli 2026

Amtliche elektronische Verkündung

Datum laut Quelle: 2026-05-06

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Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt 80. Jahrgang Hannover, den 6. Mai 2026 Nummer 32 Bekanntmachung über die Höhe der Grundentschädigung und der Aufwandsentschädigung der Abgeordneten ab dem 1. Juli 2026 Aufgrund des § 6 Abs. 4 Satz 6 und des § 7 Abs. 1 a Satz 3 des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes (NAbgG) in der Fassung vom 20. Juni 2000 (Nds. GVBl. S. 129), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Sep- tember 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 67), wird Folgendes bekannt gemacht: Nach § 6 Abs. 4 Sätze 1 und 5 NAbgG wird die Grundentschädigung jeweils zum 1. Juli eines Jahres an die Einkommensentwicklung angepasst, wenn der Landtag die Anpassung bestätigt. Nach § 7 Abs. 1 a Sätze 1 und 3 NAbgG in Verbindung mit § 6 Abs. 4 Satz 5 NAbgG wird die Aufwandsentschädigung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 NAbgG jeweils zum 1. Juli eines Jahres an die Preisentwicklung angepasst, wenn der Landtag die Anpassung bestätigt. Das Landesamt für Statistik Niedersachsen hat der Präsidentin des Landtages nach § 6 Abs. 4 Satz 3 NAbgG mitgeteilt, dass sich der für die Anpassung der Grundentschädigung nach § 6 Abs. 4 Satz 2 NAbgG zugrunde zu legende Nominallohnindex für Niedersachsen im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr um 4,0 % erhöht hat und dass sich die für die Anpassung der Aufwandsentschädigung nach § 7 Abs. 1 a Satz 2 NAbgG zugrunde zu legenden Preise in Niedersachsen im Jahr 2025 gegenüber dem Vorjahr um 1,7 % erhöht haben. Der Landtag hat mit Beschluss vom 28. April 2026 die daraus folgende Anpassung der Grundentschädigung um 4,0 % und die daraus folgende Anpassung der Aufwandsentschädigung um 1,7 % bestätigt. Ab dem 1. Juli 2026 beträgt die Grundentschädigung der Abgeordneten nach § 6 Abs. 1 NAbgG damit 8 888,29 Euro und die Aufwandsentschädigung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 NAbgG 1 774,82 Euro. Hannover, den 5. Mai 2026 Die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages Hanna N a b e r Herausgeber: Niedersächsische Staatskanzlei

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.