Bremen

Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Politik“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen

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Quellenkennung: 86033. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:23.01.2009 Inkrafttreten01.10.2010 Zuletzt geändert durch:geändert durch Ordnung vom 04.02.2011 (Brem.ABl. S. 397) Fundstelle Brem.ABl. 2009, S. 176 Zitiervorschlag: "Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Politik“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen vom 30. Oktober 2008 (Brem.ABl. 2009, S. 176), zuletzt geändert durch Ordnung vom 4. Februar 2011 (Brem.ABl. S. 397)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:23.01.2009 Inkrafttreten01.10.2010 Zuletzt geändert durch:geändert durch Ordnung vom 04.02.2011 (Brem.ABl. S. 397) Fundstelle Brem.ABl. 2009, S. 176 Zitiervorschlag: "Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Politik“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen vom 30. Oktober 2008 (Brem.ABl. 2009, S. 176), zuletzt geändert durch Ordnung vom 4. Februar 2011 (Brem.ABl. S. 397)" juris-Abkürzung: GymGesLAMAPolfAnl BR Ausfertigungsdatum: 30.10.2008 Gültig ab: 23.01.2009 Dokumenttyp: ohne Qualifikation Quelle: Fundstelle: Brem.ABl. 2009, 176 Gliederungs-Nr: - Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Politik“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen Vom 30. Oktober 2008 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Ordnung vom 04.02.2011 (Brem.ABl. S. 397) § 1 Studienumfang und Regelstudienzeit Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen sind insgesamt 120 Leistungspunkte (Creditpoints = CP) nach dem European Credit Transfersystem zu erwerben. § 2 Studienaufbau Die zu erbringenden Prüfungsleistungen sind in den Tabellen 1 und 2 dargestellt. § 3 Studienverlauf Lehrveranstaltungen im Pflichtbereich werden in deutscher Sprache, Lehrveranstaltungen im Wahlpflichtbereich in deutscher und englischer Sprache gehalten. Im Pflichtbereich können Lehrveranstaltungen auch in englischer Sprache stattfinden, sofern gewährleistet ist, dass ein paralleles deutschsprachiges Angebot besteht. § 4 Prüfungsvorleistungen Entfällt. Es sind keine Prüfungsvorleistungen vorgesehen. § 5 Prüfungen (1) Prüfungen können aus mehreren Teilen bestehen. Kreditpunkte für ein Modul werden nur vergeben, wenn jede Teilprüfung bestanden wurde. Entsprechend ihrem Umfang werden drei Arten von Prüfungen unterschieden: kleine Prüfungsleistungen (KPL), mittlere Prüfungsleistungen (MPL) und große Prüfungsleistungen (GPL). 1. Kleine Prüfungsleistungen (KPL) können sein: a) Kurzessay (3 bis 4 Seiten), b) mündliches Kurzreferat im Umfang von 10 Minuten im Rahmen einer Lehrveranstaltung auf der Grundlage eines Thesenpapiers (1 bis 2 Seiten), c) Kurzklausur mit einer Dauer von 45 Minuten, d) kontinuierliches Bearbeiten von Übungsaufgaben, e) Protokoll (3 bis 4 Seiten). 2. Mittlere Prüfungsleistungen (MPL) können sein: a) mündliches Referat (15 Minuten) und dazu eine schriftliche Ausarbeitung (5 Seiten), b) Essay oder Argumentationspapier zur systematischen Entwicklung eines Arguments (8 bis 10 Seiten, Bearbeitungsdauer max. sechs Wochen), c) Hausarbeit (8 bis 10 Seiten, Bearbeitungsdauer max. sechs Wochen), d) Klausur mit einer Dauer von 90 Minuten, e) Take-Home-Examination (Hausklausur) als selbstständige Bearbeitung eines vorgegebenen Themas innerhalb von zwei Wochen (max. 10 Seiten). 3. Große Prüfungsleistungen (GPL) können sein: a) mündliche Prüfung (20 bis 30 Minuten), b) Klausur mit einer Dauer von 120 Minuten, c) Hausarbeit (15 bis 20 Seiten ohne Anlagen, Bearbeitungsdauer max. sechs Wochen), d) Studienarbeit als umfangreiche praktische oder theoretische Arbeit (z.B. Erhebungen) (15 bis 20 Seiten oder ein vergleichbarer Aufwand bei Arbeiten in anderen Medien, Bearbeitungsdauer max. sechs Wochen). (2) Gruppenprüfungen sind nicht zugelassen. (3) Entfällt. Es sind keine abweichenden Regelungen von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. (4) Nicht bestandene (Teil-)Prüfungen können dreimal wiederholt werden. § 6 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen Entfällt. Es sind keine abweichenden Regelungen von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. § 7 Prüfungsanforderungen der Masterprüfung (1) Die Prüfungsanforderungen sind in den Tabellen 1 und 2 aufgeführt. (2) Die Anmeldung zur Modulprüfung im Modul Internationale Beziehungen und Außenpolitik (Pol-M3) setzt die Vorlage eines Nachweises über Sprachkenntnisse in Englisch auf dem Niveau von B2 des European Framework of Reference for Languages voraus. § 8 Masterarbeit und Kolloquium Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. Genehmigt, Bremen, den 11. November 2008 Der Rektor der Universität Bremen Anlage Tabelle 1 (Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage) M. Ed.: Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das Studienfach Politik Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan1, wenn Politik Fach B gemäß MPO § 2 Abs. 2 ist. Modulbezeichnung P/WP CP Dazugehörige Lehrveranstaltungen MP/TP CP (TP) Prüfungsform 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. Pflichtbereich Politikwissenschaft2 Pol-M3 Internationale Beziehungen und Außenpolitik P 9 Einführung in die Internationalen Beziehungen TP 6 MPL V 2       Einführung in die Internationalen Beziehungen 3 KPL Ü 2       Pol-M5 Politikfeldanalyse P 6 Einführung in die Politikfeldanalyse MP   GPL     V 2   Wahlpflichtbereich Politikwissenschaft Pol-M10 Politische Theorien moderner Gesellschaften WP 9 Seminar (2 SWS) TP 6 o. 3 GPL oder MPL   S 2   Seminar (2 SWS) 3 o. 6 MPL oder GPL   S 2   Pol-M11 Internationale Politik WP 9 Seminar (2 SWS) TP 6 o. 3 GPL oder MPL   S 2   Seminar (2 SWS) 3 o. 6 MPL oder GPL   S 2   Pol-M12 Vergleichende Systemanalyse und europäische Politik WP 9 Seminar (2 SWS) TP 6 o. 3 GPL oder MPL   S 2   Seminar (2 SWS) 3 o. 6 MPL oder GPL   S 2   Pol-M13 Staatsaufgaben WP 9 Seminar (2 SWS) TP 6 o. 3 GPL oder MPL   S 2   Seminar (2 SWS) 3 o. 6 MPL oder GPL   S 2   Pol-M14 Regierungssystem der BRD WP 9 Seminar (2 SWS) TP 6 o. 3 GPL oder MPL   S 2   Seminar (2 SWS) 3 o. 6 MPL oder GPL   S 2“   Fachdidaktischer Professionalisierungsbereich4 Pol-FD1 Einführung in die Fachdidaktik P 6 Gegenstand Politikunterricht MP   GPL S 2       Politische Lehr- und Lernprozesse   S 2     Pol-FD2 Fachdidaktik Praxismodul P 9 Unterrichtspraktikum mit Vorbereitung und Begleitung MP   Praktikumbericht S 2       Auswertung des Unterrichtspraktikums   S 2     Pol-FD3 Fachdidaktik im sozialwissenschaftlichen Kontext P 13 Praxisfelder Politischer Bildung (LV mit stufenspezifischem Schwerpunkt) MP   GPL     S 2   Prinzipien und Methoden sozialwissenschaftlichen Unterrichts       S 2 Bedingungen sozialwissenschaftlichen Lehrens und Lernens       S 2 Abschlussmodul (Masterarbeit mit Kolloquium sowie Forschungspraktikum) P 21 Forschungslogik und -design politikspezifischer Unterrichtsforschung MP   Masterarbeit     S 2   Masterarbeit       X Erläuterung: Lehrveranstaltungsformen: V = Vorlesung, S = Seminar, Ü = Übung P/WP: Pflicht/Wahlpflicht; MP/TP: Modulprüfung/Teilmodulprüfung Tabelle 2 (Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage) M. Ed.: Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das Studienfach Politik Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan, wenn Politik das Fach B gemäß MPO § 2 Abs. 2 ist. Modulbezeichnung P/WP CP Dazugehörige Lehrveranstaltungen MP/TP CP (TP) Prüfungsform 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. Pol-FD3 Fachdidaktik im sozialwissenschaftlichen Kontext P 13 Praxisfelder Politischer Bildung (LV mit stufenspezifischem Schwerpunkt) MP   GPL S 2       Prinzipien und Methoden sozialwissenschaftlichen Unterrichts   S 2     Bedingungen sozialwissenschaftlichen Lehrens und Lernens   S 2     Abschlussmodul (Masterarbeit mit Kolloquium sowie Forschungspraktikum) P 21 Forschungslogik und -design politikspezifischer Unterrichtsforschung MP   Masterarbeit     S 2   Masterarbeit       X Fußnoten 1 Der Musterstudienplan stellt für die Studierenden eine Empfehlung für den sachgerechten Ablauf des Studiums dar. 2 Falls Pol-M3 (ohne Ü) bereits im BA gewählt wurde, muss stattdessen ein weiteres Modul (9 CP) im Wahlpflichtbereich absolviert werden. Falls Pol-M5 bereits im BA gewählt wurde, muss stattdessen ein weiteres Teilmodul (GPL, 6 CP) im Wahlpflichtbereich absolviert werden. 4 Das Abschlussmodul entfällt, wenn es im anderen Fach oder in Erziehungswissenschaft absolviert wird.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.