Bremen

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Bestimmung aufsichtsführender Länder nach Artikel 87 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 66770. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:24.11.1995 Inkrafttreten25.11.1995 Fundstelle Brem.GBl. 1995, S. 446 Gliederungsnummer:820-b-1 Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Bestimmung aufsichtsführender Länder nach Artikel 87 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 14. November 1995 (Brem.GBl. 1995, S. 446)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:24.11.1995 Inkrafttreten25.11.1995 Fundstelle Brem.GBl. 1995, S. 446 Gliederungsnummer:820-b-1 Zitiervorschlag: "Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Bestimmung aufsichtsführender Länder nach Artikel 87 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 14. November 1995 (Brem.GBl. 1995, S. 446)" juris-Abkürzung: GGArt87Abs2StVtrG BR Ausfertigungsdatum: 14.11.1995 Gültig ab: 25.11.1995 Dokumenttyp: Zustimmungsgesetz Quelle: Fundstelle: Brem.GBl. 1995, 446 Gliederungs-Nr: 820-b-1 Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Bestimmung aufsichtsführender Länder nach Artikel 87 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland Vom 14. November 1995 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Einzelansicht Seitenanfang Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Einzelansicht Seitenanfang § 1 Dem von der Freien Hansestadt Bremen unterzeichneten Staatsvertrag über die Bestimmungen aufsichtsführender Länder nach Artikel 87 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. Einzelansicht Seitenanfang § 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 Satz 1 in Kraft tritt, ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekanntzugeben. Bremen, den 14. November 1995 Der Senat Einzelansicht Seitenanfang

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.