Nordrhein-Westfalen

Kommunalwahlordnung (KWahlO)

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Quellenkennung: 3be0a6bd-0fda-4f3a-88bc-aaf0cecec311. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 31.08.1993 Fassung Gültig ab 28.06.2025

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 31.08.1993 Fassung Gültig ab 28.06.2025 Fußnoten GV. NRW. ausgegeben am 27. September 1993. § 85 Abs. 2 und 3 entfallen; Aufhebungsvorschriften. Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten Inhaltsübersicht zuletzt geändert durch Verordnung vom 24. Oktober 2024 (GV. NRW. S. 714), in Kraft getreten am 13. November 2024. Anlagen 1 bis 26 c neugefasst durch VO v. 19.12.1995 (GV. NW. S. 1262); in Kraft getreten am 31. Dezember 1995, Anlage 27 neugefaßt durch VO v. 3.6.1998 (GV. NW. S. 394); in Kraft getreten am 16.Juni.1998, Anlage 2 neugefasst durch VO v. 4.11.2003 (GV. NRW. S. 644); in Kraft getreten am 18. November 2003; Anlagen 1 bis 26c zuletzt neu gefasst durch 7. ÄndVO v. 3. März 2008 (GV. NRW. S. 222); in Kraft getreten am 8. April 2008; Anlagen 2, 3, 8a, 9a, 9b, 9c, 10c, 11a, 11b, 11c, 11d, 12a, 12b, 12c, 13a, 13b, 14a, 14b, 14c, 15, 19a, 19b, 19c, 26a, und 26b geändert durch 8. ÄndVO vom 11. November 2008 (GV. NRW. S. 680), in Kraft getreten am 26. November 2008; Anlagen 8c und 26a geändert durch 9. ÄndVO vom 3. Juli 2009 (GV. NRW. S. 372), in Kraft getreten am 16. Juli 2009; Anlage 2 geändert, Anlagen 3, 17d, 24b und 26c neu gefasst, Anlage 17d (alt) umbenannt in 17e, Anlage 17e (alt) umbenannt in 17f und geändert durch 10. ÄndVO vom 27. Juni 2011 (GV. NRW. S. 300), in Kraft getreten am 12. Juli 2011; Anlagen 1, 2 bis 4, 6, 7, 8c, 9a bis 9c, 10a bis 10c, 11a bis 11d, 12a bis 12c, 13a, 13b, 14a bis 14c, 15, 16, 17b, 17c, 18a, 18b, 19b, 20a, 20b, 21 bis 23, 24a, 24b, 25 und 26a bis 26c neu gefasst durch 11. ÄndVO vom 3. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 730), in Kraft getreten am 13. Dezember 2013; alle Anlagen ersetzt durch Anlagen 1 bis 26e durch Verordnung vom 9. Oktober 2019 (GV. NRW. S. 602), in Kraft getreten am 19. Oktober 2019; Anlage 17d eingefügt und Anlagen 1, 2, 3, 9b, 10a, 10b, 10c, 10d, 11a, 11b, 11c, 11d, 11e, 12a, 12b, 12c, 12d, 13a, 13b, 13c, 14a, 14b, 14c, 14d, 15, 17a, 23, 24b und 26c neu gefasst durch Verordnung vom 3. April 2020 (GV. NRW. S. 222), in Kraft getreten am 17. April 2020; Anlagen 5a, 5b und 5 c zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Mai 2020 (GV. NRW. S. 312d), in Kraft getreten am 7. Mai 2020; Anlagen 1 bis 26e ersetzt durch die Anlagen 1 bis 28 durch Verordnung vom 24. Oktober 2024 (GV. NRW. S. 714), in Kraft getreten am 13. November 2024; Anlagen 1, 3, 5a, 5b, 5c, 9b, 10a, 10b, 10c, 10d, 11a, 11d, 12d, 13c, 14c, 15, 17d, 23, 24b und 26c neu gefasst durch Verordnung vom 2. Dezember 2024 (GV. NRW. S. 942), in Kraft getreten am 17. Dezember 2024; Anlagen 11a, 11b, 11c, 11d und 11e neu gefasst durch Verordnung vom 13. Februar 2025 (GV. NRW. S. 256), in Kraft getreten am 1. März 2025; Anlagen 26a, 26b und 26e neu gefasst durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Juni 2025 (GV. NRW. S. 514), in Kraft getreten am 28. Juni 2025. SGV. NW. 1110. SGV. NW. 2010. Vom 31. August 1993 Inhaltsübersicht I. Wahlorgane und Wahlbehörden § 1 Aufgaben der Vertretung § 2 Aufgaben des Wahlausschusses § 3 Aufgaben des Wahlleiters § 4 Aufgaben des Bürgermeisters § 5 Aufgaben der Aufsichtsbehörden § 6 Allgemeine Vorschriften für Wahlausschüsse § 7 Wahlvorsteher und Wahlvorstand § 8 Briefwahlvorsteher und Briefwahlvorstand § 9 Beweglicher Wahlvorstand § 10 Sonderstimmbezirke II. Wählerverzeichnis und Wahlschein § 11 Führung des Wählerverzeichnisses, Datenschutz § 12 Eintragung der Wahlberechtigten § 13 Benachrichtigung der Wahlberechtigten § 14 Bekanntmachung über Wählerverzeichnisse und Wahlscheine § 15 Einsicht in das Wählerverzeichnis § 16 Einspruch und Beschwerde gegen das Wählerverzeichnis § 17 Berichtigung des Wählerverzeichnisses § 18 Abschluß des Wählerverzeichnisses § 19 Wahlscheinantrag § 20 Erteilung von Wahlscheinen, Datenschutz § 21 Erteilung von Wahlscheinen an bestimmte Personengruppen § 22 Vermerk im Wählerverzeichnis § 23 Einspruch und Beschwerde gegen die Versagung eines Wahlscheins III. Wahlvorschläge, Wahlvorbereitung § 24 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen § 25 Nachweis von Satzung und Programm § 26 Inhalt und Form der Wahlvorschläge für die Wahlbezirke, Datenschutz § 27 Vorprüfung der Wahlvorschläge für die Wahlbezirke durch den Wahlleiter § 28 Zulassung der Wahlvorschläge in den Wahlbezirken § 29 Beschwerde gegen Entscheidungen des Wahlausschusses § 30 Bekanntmachung der Wahlvorschläge für die Wahlbezirke § 31 Reservelisten § 32 Stimmzettel, Stimmzettelschablonen, Umschläge IV. Durchführung der Wahl § 33 Wahlbekanntmachung § 34 Ausstattung des Wahlvorstandes § 34a Wahlräume § 35 Wahlkabine § 36 Wahlurnen § 37 Wahltisch § 38 Eröffnung der Wahlhandlung § 39 Öffentlichkeit der Wahl, Ordnung im Wahlraum § 40 Stimmabgabe § 41 Stimmabgabe behinderter Wähler § 42 Vermerk über die Stimmabgabe § 43 Stimmabgabe mit Wahlschein § 44 Schluss der Wahlhandlung V. Besondere Regelungen der Stimmabgabe § 45 Wahl in Sonderstimmbezirken § 46 Stimmabgabe in kleineren Krankenhäusern und kleineren Alten- und Pflegeheimen § 47 Stimmabgabe in Klöstern § 48 Stimmabgabe in sozialtherapeutischen Anstalten und Justizvollzugsanstalten VI. Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse, Wahlniederschrift § 49 Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk § 50 Zählung der Wähler § 51 Zählung der Stimmen § 52 Ungültige Stimmen § 53 Schnellmeldungen § 54 Wahlniederschrift § 55 Abschluß des Wahlgeschäfts VII. Durchführung der Briefwahl § 56 Briefwahl § 57 Aufgaben des Bürgermeisters bei der Briefwahl § 58 Tätigkeit des Briefwahlvorstandes § 59 Ermittlung des Briefwahlergebnisses § 60 Ermittlung des Ergebnisses der Briefwahl durch den Briefwahlvorstand VIII. Verteilung der Sitze § 61 Feststellung des Wahlergebnisses § 62 Benachrichtigung der Gewählten § 63 Veröffentlichung des Wahlergebnisses IX. Nachwahlen § 64   X. Wahlprüfung, Ausscheiden und Ersatz von Vertretern § 65 Bekanntgabe von Entscheidungen § 66 Wahlprüfung § 67 Wiederholungswahl § 68 Verzicht § 69 Ersatzbestimmung von Vertretern XI. Wahl der Bezirksvertretungen § 70 Anwendbarkeit der allgemeinen Vorschriften § 71 Aufforderung zur Einreichung von Listenwahlvorschlägen § 72 Listenwahlvorschläge § 73 Stimmzettel § 74 Anwendung einzelner Bestimmungen § 75 Gleichzeitige Wahl des Rates und der Bezirksvertretungen XIa. Wahl der Bürgermeister und Landräte § 75 a Anwendbarkeit der allgemeinen Vorschriften § 75 b Wahlvorschläge § 75 c Stimmzettel § 75 d Anwendung einzelner Bestimmungen § 75 e Abwahl von Bürgermeistern und Landräten   XI b. Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr § 75 f Anwendbarkeit der allgemeinen Vorschriften   § 75 g Stimmbezirke, Wahlvorstände, Wahlräume, Wählerverzeichnis, Wahlbenachrichtigung § 75 h Wahlscheine, Briefwahlunterlagen § 75 i Aufforderung zur Einreichung von Listenwahlvorschlägen § 75 j Inhalt und Form der Listenwahlvorschläge § 75 k Stimmzettel, Wahlurne § 75 l Wahlbekanntmachung § 75 m Ausübung der Briefwahl § 75 n Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses § 75 o Nachwahlen XII. Allgemeine Vorschriften § 76 Funktionsbezeichnungen § 77 Wahlkosten § 78 Feststellung der Bevölkerungs- und Einwohnerzahlen und der Zahl der Wahlberechtigten § 79 Beschaffung von Vordrucken und Stimmzetteln § 80 Wahlstatistik § 81 Sicherung der Wahlunterlagen § 82 Vernichtung von Wahlunterlagen § 83 Öffentliche Bekanntmachung § 84 (aufgehoben) XIII. Gleichzeitige Durchführung mit Parlamentswahlen § 85 Grundsatz § 86 Stimmbezirk, Wahlraum, Wahlorgane § 87 Wählerverzeichnis und Wahlbenachrichtigung § 88 Mitteilungspflichten bei Umzügen § 89 Stimmzettel, Wahlurne, Verfahren bei der Stimmabgabe § 90 Wahlscheine, Briefwahlunterlagen § 91 Bekanntmachungen § 92 Ermittlung der Wahlergebnisse § 93 Gleichzeitige Durchführung mit der Bundestags- oder Landtagswahl § 94 Übergangsregelungen für die allgemeinen Kommunalwahlen 2025 XIV. Schlussbestimmung § 95 Inkrafttreten Anlagen Anlage 1 Zu § 12 Absatz 7 und 8 Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger Anlage 2 Zu § 13 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1, §§ 70, 75 a, 75 g Absatz 3 Wahlbenachrichtigung Anlage 3 Zu § 13 Absatz 2 Satz 2, §§ 70, 75 a, 75 h Absatz 1 Wahlscheinantrag Anlage 4 Zu § 18 Absatz 1 Satz 2, §§ 70, 75 a, 75 f Beurkundung des Abschlusses des Wählerverzeichnisses Anlage 5a Zu § 20 Absatz 2, §§ 70, 75 a Wahlschein - Einzelne Wahlen Anlage 5b Zu § 20 Absatz 2, §§ 75 a, 75 h Absatz 1 Wahlschein - Bürgermeisterwahl, Gemeinderatswahl, Landratswahl, Kreistagswahl und Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr Anlage 5c Zu § 20 Absatz 2, § 75 Absatz 4 Satz 1, §§ 75 a, 75 h Absatz 1 Wahlschein - Oberbürgermeisterwahl, Ratswahl, Bezirksvertretungswahl und Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr Anlage 6 Zu § 20 Absatz 4, § 32 Absatz 4, §§ 70, 75 a, 75 m Absatz 2 Satz 1 Stimmzettelumschlag für die Briefwahl - Vorder- und Rückseite - Anlage 7 Zu § 20 Absatz 4, § 32 Abs. 5, §§ 70, 75 a, 75 m Absatz 2 Satz 2 Wahlbriefumschlag - Vorder- und Rückseite - Anlage 8a Zu § 20 Absatz 4, §§ 70, 75 a Merkblatt für die Briefwahl - Einzelne Wahlen - Vorder- und Rückseite - Anlage 8b Zu § 20 Absatz 4, §§ 75 a, 75 h Absatz 2 Merkblatt für die Briefwahl - Gemeinderatswahl, Bürgermeisterwahl, Kreistagswahl, Landratswahl und Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr - Vorder- und Rückseite - Anlage 8c Zu § 75 Absatz 4 Satz 2, §§ 75 a, 75 h Absatz 2 Merkblatt für die Briefwahl - Ratswahl, Oberbürgermeisterwahl, Bezirksvertretungswahl und Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr - Vorder- und Rückseite - Anlage 9a Zu § 26 Absatz 4 Nummer 3, § 31 Absatz 3 Satz 3 Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreterversammlung zur Aufstellung der Bewerber für die Wahlbezirke und die Reserveliste - Gemeinderatswahl und Kreistagswahl Anlage 9b Zu § 72 Absatz 4 Nummer 3 Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreterversammlung zur Aufstellung der Listenwahlvorschläge für die Bezirksvertretungswahl Anlage 9c Zu § 75 b Absatz 4 Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreterversammlung zur Aufstellung des Bewerbers für das Amt des (Ober-)Bürgermeisters und des Landrats Anlage 9d Zu § 75 j Absatz 4 Nummer 3 Niederschrift über die Mitglieder-/Vertreterversammlung zur Aufstellung der Listenwahlvorschläge für die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr Anlage 10a Zu § 26 Absatz 4 Nummer 3 Versicherung an Eides statt für die Aufstellung der Bewerber für die Wahlbezirke und die Reserveliste Anlage 10b Zu § 72 Absatz 4 Nummer 3 Versicherung an Eides statt für die Aufstellung der Bewerber für die Listenwahlvorschläge der Bezirksvertretungswahlen Anlage 10c Zu § 75 b Absatz 4 Versicherung an Eides statt für die Aufstellung des Bewerbers für das Amt des (Ober-)Bürgermeisters und des Landrats Anlage 10d Zu § 75 j Absatz 4 Nummer 3 Versicherung an Eides statt für die Aufstellung der Bewerber für die Listenwahlvorschläge der Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr Anlage 11a Zu § 26 Absatz 1 Satz 1 Wahlvorschlag für die Wahl im Wahlbezirk Anlage 11b Zu § 31 Absatz 1 Satz 1 Wahlvorschlag für die Reserveliste Anlage 11 c Zu § 72 Absatz 1 Satz 1 Listenwahlvorschlag für die Bezirksvertretungswahl Anlage 11d Zu § 75b Absatz 2 Wahlvorschlag für die Wahl des (Ober-)Bürgermeisters und des Landrats Anlage 11e Zu § 75 j Absatz 1 Listenwahlvorschlag für die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr Anlage 12a Zu § 26 Absatz 4 Nummer 1 Zustimmungserklärung (Wahlbezirksvorschlag) Anlage 12b Zu § 31 Absatz 3 Satz 5, § 72 Absatz 4 Nummer 1 Zustimmungserklärung (Reserveliste und Listenwahlvorschlag) Anlage 12c Zu § 75 b Absatz 4 Zustimmungserklärung zur Aufnahme in den Wahlvorschlag ((Ober-)Bürgermeister und Landrat) Anlage 12d Zu § 75 j Absatz 4 Nummer 1 Zustimmungserklärung zur Aufnahme in den Listenwahlvorschlag für die Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr Anlage 13a Zu § 26 Absatz 4 Nummer 2, § 72 Absatz 4 Nummer 2 Wählbarkeitsbescheinigung (Vertretungen) Anlage 13b Zu § 75 b Absatz 4 Wählbarkeitsbescheinigung ((Ober-)Bürgermeister und Landrat) Anlage 13c Zu § 75 j Absatz 4 Nummer 2 Wählbarkeitsbescheinigung (Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr) Anlage 14a Zu § 26 Absatz 3 Satz 1 Unterstützungsunterschrift für einen Wahlvorschlag im Wahlbezirk Anlage 14b Zu § 31 Absatz 3 Satz 2, § 72 Absatz 3 Satz 2 Unterstützungsunterschrift für eine Reserveliste/einen Listenwahlvorschlag Anlage 14c Zu § 75 b Absatz 3 Unterstützungsunterschrift für einen Wahlvorschlag zur Wahl des (Ober-) Bürgermeisters und des Landrats Anlage 14d Zu § 75 j Absatz 3 Satz 2 Unterstützungsunterschrift für einen Listenwahlvorschlag zur Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr Anlage 15 Zu § 26 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3, § 72 Absatz 3 Satz 1, §§ 75 a, 75 j Absatz 3 Satz 4 Wahlrechtsbescheinigung Anlage 16 Zu § 28 Absatz 6, §§ 70, 75 a, 75 j Absatz 7 Niederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses Anlage 17a Zu § 32 Absatz 1 Satz 1 Stimmzettel - Gemeinderatswahl und Kreistagswahl Anlage 17b Zu § 73 Absatz 1 Stimmzettel - Bezirksvertretungswahl Anlage 17c Zu § 75 c Stimmzettel - Wahl des (Ober-)Bürgermeisters und des Landrats Anlage 17d Zu § 75 d Stimmzettel - Stichwahl des (Ober-)Bürgermeisters und des Landrats Anlage 17e Zu § 75 c Stimmzettel - Wahl des (Ober-)Bürgermeisters und des Landrats bei nur einem Bewerber Anlage 17f Zu § 75 e Stimmzettel - Abwahl des (Ober-)Bürgermeisters und des Landrats Anlage 17g Zu § 75 k Absatz 2 Satz 1 Stimmzettel - Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr Anlage 18a Zu § 54 Absatz 1 Satz 1, §§ 75 a, 75 n Absatz 3 Wahlniederschrift - Bürgermeisterwahl, Gemeinderatswahl, Landratswahl, Kreistagswahl und Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr Anlage 18b Zu §§ 74, 75 a, 75 n Absatz 3 Wahlniederschrift - Oberbürgermeisterwahl, Ratswahl, Bezirksvertretungswahl und Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr Anlage 19a Zu § 58 Absatz 3 Satz 1, §§ 75 a, 75 n Absatz 3 Briefwahlniederschrift - Bürgermeisterwahl, Gemeinderatswahl, Landratswahl, Kreistagswahl und Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr Anlage 19b Zu § 58 Absatz 3 Satz 1, §§ 74, 75 a, 75 n Absatz 3 Briefwahlniederschrift - Oberbürgermeisterwahl, Ratswahl, Bezirksvertretungswahl und Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr Anlage 19c Zu § 75 d Briefwahlniederschrift - nur (Ober-)Bürgermeisterwahl und Landratswahl Anlage 20a Zu § 60 Satz 4, §§ 75 a, 75 n Absatz 3 Ergänzung zur Briefwahlniederschrift - Bürgermeisterwahl, Gemeinderatswahl, Landratswahl, Kreistagswahl und Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr Anlage 20b Zu § 60 Satz 4, §§ 74, 75 a, 75 n Absatz 3 Ergänzung zur Briefwahlniederschrift - Oberbürgermeisterwahl, Ratswahl, Bezirksvertretungswahl und Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr Anlage 21 Zu § 58 Absatz 5 Satz 2, §§ 70, 75 a, 75 f Mitteilung des Briefwahlvorstands an den Wahlvorstand des Stimmbezirks Anlage 22 Zu § 58 Absatz 6 Satz 2, §§ 70, 75 a, 75 f Empfangsbescheinigung durch den Wahlvorstand des Stimmbezirks Anlage 23 Zu § 53 Absatz 2 Satz 1, §§ 70, 75 a, 75 f Schnellmeldung an den Wahlleiter Anlage 24a Zu § 53 Absatz 3 Schnellmeldung an das für Inneres zuständige Ministerium (Vertretung der kreisfreien Stadt und des Kreises) Anlage 24b Zu § 75 d i. V. m. § 53 Absatz 3 Schnellmeldung an das für Inneres zuständige Ministerium (Wahl des Oberbürgermeisters und des Landrats) Anlage 25a Zu § 61 Absatz 1 Satz 5, §§ 70, 75 a Zusammenstellung des endgültigen Wahlergebnisses der allgemeinen Kommunalwahlen Anlage 25b Zu § 75 n Absatz 3 Zusammenstellung des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr in der Gemeinde durch den Wahlleiter der Gemeinde Anlage 25c Zu § 75 n Absatz 3 Zusammenstellung des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr durch den Wahlleiter des Regionalverbands Ruhr Anlage 26a Zu § 61 Absatz 5 Satz 1 Niederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des Wahlergebnisses - Gemeinderatswahl und Kreistagswahl Anlage 26b Zu § 74 Niederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung der Ergebnisse der Bezirksvertretungswahlen Anlage 26c Zu § 75 d in Verbindung mit § 61 Absatz 5 Satz 1 Niederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des Ergebnisses der Wahl des (Ober-)Bürgermeisters und des Landrats Anlage 26d Zu § 75 n Absatz 3 Niederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses der Gemeinde zur Feststellung des Ergebnisses der Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr in der Gemeinde Anlage 26e Zu § 75 n Absatz 3 Niederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses des Regionalverbands Ruhr zur Feststellung des Ergebnisses der Wahl der Verbandsversammlung im Wahlgebiet Anlage 27 Zu § 26 Absatz 5a und 5b, § 31 Absatz 3, § 72 Absatz 5a und 5b, 75b Absatz 5, 75j Absatz 5a und 5b Erklärung nach § 15a Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes Anlage 28 Zu § 26 Absatz 5c, § 31 Absatz 3, § 72 Absatz 5c, 75b Absatz 5, 75j Absatz 5c Erklärung nach § 15a Absatz 3 des Kommunalwahlgesetzes   Aufgrund des § 50 des Kommunalwahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. August 1993 (GV. NW. S. 521), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 1995 (GV. NW. S. 1198), und des § 96 Abs. 1 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vom 21. Dezember 1976 (GV. NW. S. 438), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. November 1992 (GV. NW. S. 446), wird verordnet: I. Wahlorgane und Wahlbehörden Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 1 Aufgaben der Vertretung Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten §§ 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 19, 20, 24, 27, 29, 31, 33, 40, 45, 63, 69, 74, 83, 89 und 92 zuletzt geändert durch Verordnung vom 24. Oktober 2024 (GV. NRW. S. 714), in Kraft getreten am 13. November 2024. Der für das Wahlgebiet zuständigen Vertretung obliegen folgende Aufgaben: 1. die Beisitzer des Wahlausschusses und ihre Stellvertreter nach § 2 Absatz 3 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV. NRW. S. 454, ber. S. 509 und 1999 S. 70) in der jeweils geltenden Fassung, im Folgenden des Gesetzes, sowie § 6 Absatz 1 zu wählen, 2. die Entscheidung über eine Verringerung der Zahl der zu wählenden Vertreter für die folgende Wahlperiode zu treffen (§ 3 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes), 3. einen Wahlprüfungsausschuss zu bestellen und über die Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen aufgrund § 40 Absatz 1 des Gesetzes zu beschließen, 4. nach § 44 Absatz 1 des Gesetzes darüber zu entscheiden, ob ein Vertreter seinen Sitz verloren hat, weil die Voraussetzungen seiner Wählbarkeit nach der Wahl weggefallen sind oder von Anfang an nicht bestanden haben, 5. gegebenenfalls zu beschließen, dass ein Mitglied, dessen Wahl für ungültig erklärt ist oder das durch nachträglichen Verlust der Wählbarkeit seinen Sitz verloren hat, vorläufig nicht an der Arbeit der Vertretung teilnehmen darf (§§ 40 Abs. 4, 44 Abs. 1 des Gesetzes). Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 2 Aufgaben des Wahlausschusses Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten §§ 1, 2, 4, 5, 8, 11, 12, 13, 19, 20, 24, 27, 29, 31, 33, 40, 45, 63, 69, 74, 83, 89 und 92 zuletzt geändert durch Verordnung vom 24. Oktober 2024 (GV. NRW. S. 714), in Kraft getreten am 13. November 2024. (1) Dem für das Wahlgebiet zuständigen Wahlausschuss obliegen folgende Aufgaben: 1. das Wahlgebiet in Wahlbezirke nach § 4 Absatz 1 des Gesetzes einzuteilen, wobei er die tragenden Erwägungen für die Einteilung der Wahlbezirke transparent und nachvollziehbar zu dokumentieren hat; ab einer Abweichung von mehr als 15 Prozent der durchschnittlichen Wahlbezirksgröße sind die hierfür herangezogenen verfassungslegitimen Rechtfertigungsgründe zu erläutern, 2. über Verfügungen des Wahlleiters bei der Prüfung von Wahlvorschlägen zu entscheiden, wenn die Vertrauensperson den Wahlausschuss anruft (§ 18 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes), 3. über die Zulassung der Wahlvorschläge zu entscheiden (§ 18 Absatz 3 des Gesetzes), 4. das Wahlergebnis festzustellen (§ 34 Absatz 1 des Gesetzes). (2) Dem Wahlausschuss der Gemeinde obliegt es, einen früheren Beginn der Wahlzeit festzusetzen, wenn besondere Gründe es erfordern (§ 14 Absatz 3 Satz 2 des Gesetzes). (3) Der Wahlausschuss des Kreises entscheidet über Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung von Wahlvorschlägen durch die Wahlausschüsse der kreisangehörigen Gemeinden. Der Landeswahlausschuss entscheidet über Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung von Wahlvorschlägen durch die Wahlausschüsse der kreisfreien Städte und Kreise und des Regionalverbands Ruhr sowie in allen Fällen, in denen die oberste Aufsichtsbehörde gegen die Zulassung oder Zurückweisung eines Wahlvorschlags Beschwerde eingelegt hat (§ 18 Absatz 4 des Gesetzes). Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert § 3 Aufgaben des Wahlleiters Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten § 3 zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Juni 2025 (GV. NRW. S. 514), in Kraft getreten am 28. Juni 2025. Dem Wahlleiter obliegen insbesondere folgende Aufgaben: 1. den Vorsitz im Wahlausschuss zu führen (§ 2 Absatz 3 Satz 1 des Gesetzes), 2. bei einem Verzicht auf das Amt des Wahlleiters oder des stellvertretenden Wahlleiters (§ 2 Absatz 2 Satz 4 des Gesetzes) den Verzicht schriftlich der Aufsichtsbehörde anzuzeigen, 3. die Einteilung des Wahlgebiets in Wahlbezirke bekanntzugeben (§ 6 des Gesetzes, § 24 Satz 2 Nummer 2); vereinfachte Bekanntmachung genügt, 4. die Namen der Mitglieder des Wahlausschusses und ihrer Vertreter bekanntzumachen (§ 6 Absatz 1 Satz 2); vereinfachte Bekanntmachung genügt, 5. zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufzufordern (§ 24), Wahlvorschläge entgegenzunehmen (§ 15 Absatz 1, § 16 Absatz 3 des Gesetzes) und zur Beseitigung etwaiger Mängel aufzufordern (§ 18 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes, § 27 Absatz 1), 6. nach § 15a Absatz 4 des Gesetzes die Erklärungen und Mitteilungen nach § 15a Absatz 2 und 3 des Gesetzes am 16. Tag vor der Wahl sowie etwaige Nachmeldungen am Tag vor dem Wahltermin in geeigneter Weise bekanntzumachen, wobei eine vereinfachte Bekanntmachung genügt, 7. nach § 15a Absatz 6 Satz 4 des Gesetzes der Gemeinde oder dem Kreis die eingereichten Erklärungen, Mitteilungen sowie weiteren Unterlagen zur Feststellung der Verpflichtung zur Zahlung des Betrags zur Verfügung zu stellen, 8. bei der Vorbereitung und Durchführung der Entscheidungen des Wahlausschusses über die Wahlvorschläge mitzuwirken sowie die zugelassenen Wahlvorschläge öffentlich bekanntzumachen (§ 18 Absatz 3, § 19 Absatz 1 des Gesetzes, §§ 27 bis 30), 9. die Nummernfolge der Wahlvorschläge festzusetzen (§§ 32 Absatz 2 und 75c Satz 5 und 6) sowie die Stimmzettel zu beschaffen (§ 79 Absatz 4), 10. die Schnellmeldungen zu erstatten (§ 53), 11. das Los bei Stimmengleichheit nach § 32 Satz 3 und § 46c Absatz 2 Satz 4 und 6 des Gesetzes oder bei gleichen Zahlenbruch

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.