Bremen

Gebührenordnung für die Nutzung von öffentlichen Parkflächen in der Stadt Bremerhaven (Parkgebührenordnung)

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 314312. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:04.12.2025 Inkrafttreten01.02.2026 Fundstelle Brem.GBl. 2026, S. 10 Zitiervorschlag: "Gebührenordnung für die Nutzung von öffentlichen Parkflächen in der Stadt Bremerhaven (Parkgebührenordnung) vom 4. Dezember 2025 (Brem.GBl. 2026, S. 10)"

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:04.12.2025 Inkrafttreten01.02.2026 Fundstelle Brem.GBl. 2026, S. 10 Zitiervorschlag: "Gebührenordnung für die Nutzung von öffentlichen Parkflächen in der Stadt Bremerhaven (Parkgebührenordnung) vom 4. Dezember 2025 (Brem.GBl. 2026, S. 10)" juris-Abkürzung: BRHParkGebO BR 2026 Ausfertigungsdatum: 04.12.2025 Gültig ab: 01.02.2026 Dokumenttyp: Gebührenordnung Quelle: Fundstelle: Brem.GBl. 2026, 10 Gliederungs-Nr: - Gebührenordnung für die Nutzung von öffentlichen Parkflächen in der Stadt Bremerhaven (Parkgebührenordnung) Vom 4. Dezember 2025 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Einzelansicht Seitenanfang Der Magistrat verkündet die nachstehende, von der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 5 der Verordnung über Parkgebühren vom 18. April 2006 (Brem.GBl. 2006, S. 201), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. Dezember 2024 (Brem.GBl. S. 1067) in Verbindung mit § 6a Absatz 6 Satz 2 und 4 und Absatz 7 des Straßenverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), das zuletzt durch Artikel 70 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) geändert worden ist, beschlossene Gebührenordnung: Einzelansicht Seitenanfang § 1 Geltungsbereich Für das Parken auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Bremerhaven werden Gebühren erhoben, soweit Parkflächen mit Parkuhren, Parkscheinautomaten oder anderen Vorrichtungen oder Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit ausgestattet sind. Einzelansicht Seitenanfang § 2 Parkgebühren in der Stadt Bremerhaven Für das Parken auf Parkflächen im Sinne des § 1 werden folgende Gebühren erhoben: 1. In der Zone 1 eine Gebühr von 0,50 Euro für die ersten 15 Minuten. Für jede weiteren angefangenen 3 Minuten eine Gebühr von 0,10 Euro. Die Gebühr für ein Tagesticket beträgt 10,00 Euro. Diese Zone umfasst öffentliche Parkflächen im Bereich der Innenstadt sowie die Straßen, Am Alten Vorhafen und Van-Ronzelen-Straße. Der Bereich der Innenstadt wird durch folgende Straßen begrenzt: Deichstraße, Lloydstraße und Columbusstraße. 2. In der Zone 2 eine Gebühr von 0,50 Euro für die ersten 30 Minuten. Für jede weiteren angefangenen 6 Minuten eine Gebühr von 0,10 Euro. Die Gebühr für ein Tagesticket beträgt 5,00 Euro. Diese Zone umfasst öffentliche Parkflächen in folgenden Straßen: An der Geeste, Marienstraße und den Max-Eyth-Platz. 3. In der Zone 3 eine Gebühr von 0,50 Euro für die ersten 40 Minuten. Für jede weiteren angefangenen 8 Minuten eine Gebühr von 0,10 Euro. Für das Kurzzeitparken mit einer Höchstdauer von 20 Minuten beträgt die Gebühr 0,10 Euro. Die Gebühr für ein Tagesticket beträgt 2,50 Euro. Diese Zone umfasst ausschließlich den Parkplatz Stadthäuser. 4. In der Zone 4 eine Gebühr von 0,50 Euro für die ersten 40 Minuten. Für jede weiteren angefangenen 8 Minuten eine Gebühr von 0,10 Euro. Für das Kurzzeitparken mit einer Höchstdauer von 20 Minuten beträgt die Gebühr 0,10 Euro. Die Gebühr für ein Tagesticket beträgt 4,00 Euro. Diese Zone umfasst öffentliche Parkflächen in den übrigen Stadtgebieten. Einzelansicht Seitenanfang § 3 Inkrafttreten (1) Die Gebührenordnung tritt am Tag nach der Verkündigung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für die Nutzung von öffentlichen Parkflächen in der Stadt Bremerhaven vom 30. März 2017 (Brem.GBl. S. 170) außer Kraft. Einzelansicht Seitenanfang

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.