Bremen

Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Französisch“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen

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Quellenkennung: 86026. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:23.01.2009 Inkrafttreten01.10.2010 Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Ordnung vom 27.08.2010 (Brem.ABl. S. 846) Fundstelle Brem.ABl. 2009, S. 149 Zitiervorschlag: "Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Französisch“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen vom 25. September 2008 (Brem.ABl. 2009, S. 149), zuletzt geändert durch Ordnung vom 27. August 2010 (Brem.ABl. S. 846)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:23.01.2009 Inkrafttreten01.10.2010 Zuletzt geändert durch:zuletzt geändert durch Ordnung vom 27.08.2010 (Brem.ABl. S. 846) Fundstelle Brem.ABl. 2009, S. 149 Zitiervorschlag: "Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Französisch“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen vom 25. September 2008 (Brem.ABl. 2009, S. 149), zuletzt geändert durch Ordnung vom 27. August 2010 (Brem.ABl. S. 846)" juris-Abkürzung: GymGesLAMAFrfAnl BR Ausfertigungsdatum: 25.09.2008 Gültig ab: 23.01.2009 Dokumenttyp: ohne Qualifikation Quelle: Fundstelle: Brem.ABl. 2009, 149 Gliederungs-Nr: - Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Französisch“ des Studienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen der Universität Bremen Vom 25. September 2008 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Stand: letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Ordnung vom 27.08.2010 (Brem.ABl. S. 846) § 1 Studienumfang und Regelstudienzeit Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudienganges „Master of Education“ für das Lehramt an Gymnasien/Gesamtschulen sind insgesamt 120 Leistungspunkte (Creditpoints = CP) nach dem Europäischen Kreditpunktesystem zu erwerben. § 2 Studienaufbau Die zu erbringenden Prüfungsleistungen sind in den Tabellen 1 und 2 dargestellt. § 3 Studienverlauf Module im Pflicht- und Wahlpflichtbereich werden in deutscher oder französischer Sprache gehalten. § 4 Prüfungsvorleistungen Prüfungsvorleistungen können in einer oder mehreren der folgenden Formen durchgeführt werden: a) Kurzpräsentationen im Umfang von max. 15 Minuten, b) Sitzungsvorbereitungen und -moderationen, c) Sitzungsprotokolle im Umfang von ca. 6 000 Zeichen (ohne Leerzeichen und ohne Anhänge), d) schriftliche Beiträge zu einzelnen Sitzungen (z.B. Thesenpapiere) im Umfang von ca. 6 000 Zeichen (ohne Leerzeichen und ohne Anhänge), e) schriftliche Hausaufgaben in einem Gesamtumfang von ca. 20 000 Zeichen (ohne Leerzeichen und ohne Anhänge), f) schriftliche Tests von max. 60 Minuten (z.B. zur Überprüfung der Lektürekenntnis der Primär- und Sekundärliteratur oder zur Überprüfung fremdsprachlicher Fertigkeiten), g) schriftliche Berichte (z.B. über Selbstlernaktivitäten im Bereich des autonomen Fremdsprachenlernens). § 5 Prüfungen (1) Prüfungen können in einer oder mehreren der folgenden Formen erbracht werden: a) schriftliche Arbeiten unter Aufsicht (Klausuren) mit einer Dauer von max. 90 Minuten, b) schriftliche Hausarbeiten im Umfang von ca. 40 000 Zeichen (ohne Leerzeichen und ohne Anhänge), c) mündliche Einzelprüfungen mit einer Dauer von ca. 30 Minuten, d) schriftliche Seminarbeiträge (z.B. in Form von strukturierten Exposés für die anderen VeranstaltungsteilnehmerInnen zu einem ausgewählten Aspekt des Veranstaltungsthemas) im Umfang von ca. 10 000 Zeichen (ohne Leerzeichen und ohne Anhänge), e) mündliche Referate von ca. 30 Minuten Dauer, f) schriftliche Ausarbeitung zu einem mündlichen Referat im Umfang von ca. 20 000 Zeichen (ohne Leerzeichen und ohne Anhänge), g) schriftlich zu dokumentierende Projektarbeiten (z. B. Korpusanalysen, Durchführung von Befragungen, Auswertung von Internetseiten, Filmanalysen usw.) im Umfang von ca. 40 000 Zeichen (ohne Leerzeichen und ohne Anhänge), h) multimediale Präsentationen in einem Umfang, der dem Arbeitsaufwand für eine schriftliche Hausarbeit im Sinne von b entspricht, i) lehrveranstaltungsbezogene Textproduktionsaufgaben (z.B. Essays oder Schreibaufgaben zur Verbesserung der fremdsprachlichen Kompetenz) in einem Gesamtumfang von ca. 40 000 Zeichen (ohne Leerzeichen und ohne Anhänge). (2) Prüfungen nach Absatz 1 werden als Einzelprüfungen erbracht. (3) Entfällt. Es sind keine abweichenden Regelungen von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. (4) Entfällt. Es sind keine abweichenden Regelungen von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. § 6 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen Entfällt. Es sind keine abweichenden Regelungen von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. § 7 Prüfungsanforderungen der Masterprüfung (1) Die Prüfungsanforderungen sind in den Tabellen 1 und 2 aufgeführt. (2) Die Anmeldung zu einigen Modulen ist gemäß Tabelle 1a nur möglich, wenn zuvor andere Module erfolgreich abgeschlossen wurden. § 8 Masterarbeit und Kolloquium (1) Die Masterarbeit wird in deutscher oder mit Zustimmung der Betreuerin/des Betreuers in französischer Sprache erstellt. (2) Die Masterarbeit ohne Anhänge soll einen Umfang von 50 Seiten (ca. 20 000 Wörter) nicht unter- und einen Umfang von 75 Seiten (30 000 Wörter) nicht überschreiten. (3) Die Erstgutachterin/Der Erstgutachter der Masterarbeit ist die Betreuerin/der Betreuer der Arbeit. Betreuerin/Betreuer von Masterarbeiten im Geltungsbereich dieser Prüfungsordnung können nur regelmäßig und eigenverantwortlich im Studiengang lehrende promovierte Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Universität Bremen sein. Zweitgutachterinnen/Zweitgutachter sind in der Regel ebenfalls Personen aus diesem Kreis, in Einzelfällen kann der Prüfungsausschuss auf einen begründeten Antrag hin aber auch fachlich qualifizierte und promovierte Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler, die nicht Mitglieder der Universität sind, zulassen. (4) Die Masterarbeit ist fristgemäß in drei gedruckten und gebundenen Exemplaren beim Prüfungsamt einzureichen; zusätzlich ist eine elektronische Fassung (in den Formaten .pdf, .doc, .rtf) einzureichen. Genehmigt, Bremen, den 11. November 2008 Der Rektor der Universität Bremen Anlage Tabelle 1 (Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage) M. Ed.: Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das Studienfach Französisch Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan1, wenn Französisch Fach B gemäß MPO § 2 Abs. 2 ist. Modulbezeichnung P/WP CP Dazugehörige Lehrveranstaltungen MP/TP CP PVL Prüfungsform 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. B1.1a + b Aufbaumodul Linguistik: „Kontrastive Linguistik“ WP2 9 Lehrveranstaltung + Selbststudieneinheit MP 9 Nein Gem. § 5 2 (auch im 2. Sem. möglich)       B1.2 Aufbaumodul Linguistik - Sprache und Beruf WP 9 Lehrveranstaltung + Selbststudieneinheit MP 9 Nein       B1.3: Aufbaumodul Linguistik-Variation und Wandel des Französischen WP 9 B1.3a: Lehrveranstaltung TP 4 Nein       B1.3.b Betreute Selbststudieneinheit TP 5 Nein       B2: Aufbaumodul Literaturwissenschaft WP 9 Lehrveranstaltung TP 4 Ja Gem. § 5 2 (auch im 2. Sem. möglich)       Betreute Selbststudieneinheit TP 5 Ja       C4: Profilmodul Sprachpraxis P 4 Thematische Einheiten/Theaterimprovisation/Übersetzung MP 4 Ja   2 2     C5 Portfolio und Techniken des mündlichen Vortrags P 5 Portfolio und Techniken des mündlichen Vortrags MP 5 Ja       2 S (o. 4. Sem.)   C1a Profilmodul Linguistik I WP3 6 Profilmodul Linguistik I MP 6 Ja       2 S   C1b Profilmodul Linguistik II   6 Profilmodul Linguistik II MP 6 Ja         2 S C2 Profilmodul Französische Literaturwissenschaft   12 Profilmodul Französische Literaturwissenschaft MP 12 Ja       4 S   C3a Interdisziplinäres Profilmodul I   6 Interdisziplinäres Profilmodul: „Frankophonie, sprachliche Dimension“ MP 6 Ja       2 S (o. 4. Sem.)   C3b Interdisziplinäres Profilmodul II   6 Interdisziplinäres Profilmodul: „Frankophonie, literarische Dimension“ MP 6 Ja       2 S (o. 4. Sem.)   C 3c Interdisziplinäres Profilmodul III   6 Interdisziplinäres Profilmodul: „Frankophonie, kulturelle, politische und historische Dimension“ MP 6 Nein       2 S (o. 4. Sem.)   FD1: Didaktische Grundlagen des Französischunterrichts P 9 Grundkurs MP 9 Ja   2S             Übung         2S             Seminar           2S     FP: Fachdidaktisches Praxismodul P 6 Workshop: Ziele und Methoden im Französischunterricht MP 6 nein   1S             Kompaktseminar: „Exemplarische Themenkomplexe der Unterrichtsdurchführung“         1S       FD2: Handlungs- und Bewertungskompetenz für den Französischunterricht P 7 Seminar MP 4 Ja     2S           Übung   3       2S     FD3: Lernbedingungen und Innovationen im Französischunterricht P 6 Leseliste MP 6 Ja Gem.§ 5     1 S         Lektürekurs               2 S       Seminar                 Abschlussmodul WP 21 Forschungspraktikum MP 6 Nein Masterarbeit               Masterarbeit [mit Forschungskolloquium, wenn Thesis in der Fremdsprachendidaktik erbracht wird]   15         X 1 S Insgesamt erforderliche CP:   wenn Forschungspraktikum und Masterarbeit im Fach Französisch erbracht werden: 79 CP wenn Forschungspraktikum und Masterarbeit im zweiten Fach erbracht werden: 58 CP Erläuterung: Lehrveranstaltungsformen: V = Vorlesung, S = Seminar, Ü = Übung P/WP: Pflicht/Wahlpflicht; MP/TP: Modulprüfung/Teilmodulprüfung; PVL: Prüfungsvorleistung Tabelle 1a Die Anmeldung zur Modulteilprüfung im ist Voraussetzung für die Anmeldung zur Modul(teil)prüfung im... Grundkurs mit Übung im Modul FD1 Seminar im Modul FD1 Grundkurs mit Übung im Modul FD1 FP-Modul Der erfolgreiche Abschluss von ... ist Voraussetzung für die Belegung von... Modul FD1 Modul FD2 Modul FD1 Modul FD3 einem Auslandsaufenthalt von insgesamt mindestens 4 Monaten Dauer in einem französischsprachigen Land (der auch während des Bachelorstudiums oder zwischen Bachelorstudium und Masterstudium erbracht worden sein kann) Modul C5 Tabelle 2 (Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage) M. Ed.: Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen für das Studienfach Französisch Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan, wenn Französisch das Fach A gemäß MPO § 2 Abs. 2 ist. Modulbezeichnung P/WP CP Dazugehörige Lehrveranstaltungen MP/TP CP Prüfungsvorleistung Prüfungsform 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. FD2: Handlungs- und Bewertungskompetenz für den Französischunterricht P 7 Seminar MP 4 ja Schriftliche Hausarbeit   2 S     Übung   3 nein   2 S     FD3: Lernbedingungen und Innovationen im Französischunterricht P 6 Leseliste MP 6 ja Mündliches Kolloquium         Lektürekurs 1 S   1 S (altern ativ)       Seminar nein 2 S   2 S (altern ativ)   Abschlussmodul WP 21 Forschungspraktikum MP 6 nein Masterarbeit         Masterthesis (mit Forschungskolloquium, wenn Thesis in der Fremdsprachendidaktik erbracht wird)   15 nein     x 1S Insgesamt erforderliche CP:   wenn Forschungspraktikum und Masterarbeit im Fach Französisch erbracht werden: 34 CP wenn Forschungspraktikum und Masterarbeit im zweiten Fach erbracht werden: 13 CP Fußnoten 1 Der Musterstudienplan stellt für die Studierenden eine Empfehlung für den sachgerechten Ablauf des Studiums dar. 2 Studierende belegen entweder B1 oder B2. Es wird das jeweils noch nicht im Bachelorstudiengang studierte Modul belegt. 3 Studierende belegen in diesem WP-Bereich Module im Umfang von 12 CP. Es müssen entweder C1 a und b, oderC2 oder zwei von drei C3 Modulen belegt werden.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.