Brandenburg

Verordnung zur Bestimmung der Stadt Königs Wusterhausen zu einer Mittleren kreisangehörigen Stadt

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Verordnung zur Bestimmung der Stadt Königs Wusterhausen zu einer Mittleren kreisangehörigen Stadt vom 28. Juli 2006 (GVBl.II/06, [Nr. 19], S.303)

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Verordnung zur Bestimmung der Stadt Königs Wusterhausen zu einer Mittleren kreisangehörigen Stadt vom 28. Juli 2006 (GVBl.II/06, [Nr. 19], S.303) Auf Grund des § 2 Abs. 3 und 5 der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I S. 154) verordnet der Minister des Innern: § 1 Statusregelung Die Stadt Königs Wusterhausen (Landkreis Dahme-Spreewald) erhält den Status einer Mittleren kreisangehörigen Stadt. § 2 Wirksamwerden Die Statusregelung nach § 1 wird am 1. Januar 2007 wirksam. § 3 In-Kraft-Treten Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Potsdam, den 28. Juli 2006 Der Minister des Innern Jörg Schönbohm

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.