Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Unna und dem Land Nordrhein-Westfalen zur Übernahme von Landesaufgaben durch den Kreis Unna in der Erstaufnahmeeinrichtung für asylbegehrende Ausländer im Kreis Unna

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Quellenkennung: b763b049-6757-4124-8f72-daeb25f40194. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 10.12.2019 Fassung Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom 10. Dezember 2019     Durch diese Vereinbarung wird die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Unna und dem Land Nordrhein-Westfalen vom 26.06.2015 ersetzt.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.