Brandenburg

Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags vom 13. Dezember 2005 zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Errichtung eines Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg

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Quellenkennung: de/gesetze-258542. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags vom 13. Dezember 2005 zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Errichtung eines Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg vom 26. April 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 15], S.1, Bek. Inkrafttreten StV GVBl.I/24, [Nr. 45])

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Gesetz zum Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags vom 13. Dezember 2005 zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Errichtung eines Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg vom 26. April 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 15], S.1, Bek. Inkrafttreten StV GVBl.I/24, [Nr. 45]) Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: § 1 Dem am 23. Februar 2024 vom Land Brandenburg unterzeichneten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags vom 13. Dezember 2005 zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Errichtung eines Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. § 2 Zuständige Stelle nach Artikel 9 Absatz 1 Satz 4 des Staatsvertrags vom 13. Dezember 2005 zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Errichtung eines Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg in der Fassung des Staatsvertrags, dem durch dieses Gesetz zugestimmt wird, ist diejenige oberste Landesbehörde des Landes Brandenburg, die für die der Landesstatistik zugrunde liegende Fachaufgabe zuständig ist. Sie nimmt die Aufgabe im Benehmen mit der für Statistik zuständigen obersten Landesbehörde des Landes Brandenburg wahr. § 3 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Satz 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben. Potsdam, den 26. April 2024 Die Präsidentin des Landtages Brandenburg Dr. Ulrike Liedtke zum Staatsvertrag Anlagen 1 Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags vom 13. Dezember 2005 zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Errichtung eines Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg 254.6 KB

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.