Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein- Westfalen - Landesplanungsbehörde - über die Verbindlichkeitserklärung des Teilplanes ,,Inderevier" im Rahmen des Gesamtplanes für das Rheinische Braunkohlengebiet

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 2c283906-ecb0-40da-bf00-3d997b250405. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 12.11.1960 Fassung Gültig ab 01.01.2000

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 12.11.1960 Fassung Gültig ab 01.01.2000 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten SGV. NW. 230. GV. NW. ausgegeben am 25. November 1960. Vom 12. November 1960 Der Teilplan ,,Inderevier" des Gesamtplanes für das Rheinische Braunkohlengebiet ist durch Beschluß des Braunkohlenausschusses vom 22. Juni 1959 aufgestellt worden. Er hat zur Einsicht für die Beteiligten vom 10. September 1959 bis 7. Oktober 1959 offengelegen und ist vom Braunkohlenausschuß am 12. April 1960 beschlossen worden. Der Teilplan befindet sich in der Originalausfertigung bei der Bezirksplanungsstelle in Köln. Auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Gesamtplanung im Rheinischen Braunkohlengebiet vom 25. April 1950 (GS. NW. S. 450) erkläre ich den Teilplan ,,Inderevier" hinsichtlich der äußeren Begrenzungslinie der Sicherheitszone für die Aubbaufläche, soweit diese im Plangebiet liegt, mit Wirkung vom Tage nach der Verkündung dieser Bekanntmachung für verbindlich. Die Verbindlichkeitserklärung ergeht im Einvernehmen mit den zuständigen Fachministern des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.