Brandenburg
Verordnung über die Bestimmung der Zuständigen Stellen nach dem Gesetz zur Ausführung des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht und seines Zusatzprotokolls (Auslands-Rechtsauskunftsgesetz)
Quellenkennung: de/verordnungen-211793. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Verordnung über die Bestimmung der Zuständigen Stellen nach dem Gesetz zur Ausführung des Europäischen Übereinkommens betreffend Auskünfte über ausländisches Recht und seines Zusatzprotokolls (Auslands-Rechtsauskunftsgesetz) vom 10. Juli 1991 (GVBl.II/91, [Nr. 18], S.289)
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