Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein- Westfalen über die Verbindlichkeitserklärung des Teilplanes 5/4 - Freizone Königsdorf/ Quadrath-Ichendorf - und des Teilplanes 5/5 - Quarzsandabbaufläche Frechen

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Quellenkennung: b33a7f07-e44a-44e1-9963-21fb6e459c67. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 22.12.1971 Fassung Gültig ab 01.01.2000

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 22.12.1971 Fassung Gültig ab 01.01.2000 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten ?? Vom 22. Dezember 1971 Im Einvernehmen mit den zuständigen Fachministern erkläre ich gemäß § 3 in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Gesetzes über die Gesamtplanung im Rheinischen Braunkohlengebiet vom 25. April 1950 (GS. NW. S. 450) die Teilpläne 5/4 - Freizone Königsdorf/Quadrath-Ichendorf - aufgestellt vom Braunkohlenausschuß am 13. April 1970 - 5/5 - Quarzsandabbaufläche Frechen (Kies- und Quarzsandabbaufläche sowie Gebiet für land- und forstwirtschaftliche Benutzung - Erholungsgebiet-) - aufgestellt vom Braunkohlenausschuß am 1. Dezember 1969 - mit Wirkung vom Tage dieser Bekanntmachung für verbindlich. Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.