Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des Fünften Staatsvertrags zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Fünfter Medienänderungsstaatsvertrag)

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 18.06.2024 Fassung Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom 18. Juni 2024   Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 12. Juni 2024 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Entwurf des Fünften Staatsvertrags zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Fünfter Medienänderungsstaatsvertrag) zugestimmt.   Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.   Der Tag des Inkrafttretens wird gesondert bekannt gemacht.   Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.